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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Unfallarten

Unfälle außerhalb des Straßenverkehrs: Auch hier haftet fast immer jemand.

Der Sturz auf dem ungestreuten Weg, der Hundebiss, das brechende Spielgerät, der Fehler im Krankenhaus: Hinter den meisten Unfällen ohne Auto steht eine verletzte Sicherungspflicht, eine Tiergefahr oder ein Produktfehler, und damit ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Wählen Sie Ihre Lage:

Rutschende Person auf Eis

Häufige Fragen

Wer haftet, wenn kein Auto beteiligt war?
Je nach Fall der Verkehrssicherungspflichtige (Eigentümer, Geschäft, Gemeinde, Betreiber), der Tierhalter, der Hersteller eines fehlerhaften Produkts oder der Behandler. Fast immer steht eine Haftpflichtversicherung dahinter, gegen die die Ansprüche geführt werden.
Gibt es auch hier Schmerzensgeld?
Ja, bei jeder Haftung eines Dritten in voller Breite: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden. Eine Ausnahme bilden Arbeits- und Schulunfälle, bei denen die gesetzliche Unfallversicherung leistet und die Haftung von Arbeitgeber, Kollegen und Mitschülern gesperrt ist; dort kommt es auf außenstehende Verursacher an.
Was ist der häufigste Fehler der Geschädigten?
Fehlende Beweissicherung in den ersten Stunden: Die Eisfläche taut, der Boden wird gewischt, die Stufe repariert, das Produkt entsorgt. Fotos, Zeugen und die sofortige Meldung beim Verantwortlichen tragen später den gesamten Fall.
Zahlt meine private Unfallversicherung zusätzlich?
Ja, private Unfall-, Kranken- und Krankentagegeldversicherungen leisten nach ihren Bedingungen unabhängig von der Haftungsfrage. Sie ersetzen den Haftpflichtanspruch aber nicht; beide Wege laufen nebeneinander und werden von uns koordiniert.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.