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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Unfallarten

Fahrradunfall: Gegen das Auto steht das Recht meist auf Ihrer Seite

Kollidiert ein Rad mit einem Kfz, haftet dessen Halter schon aus der Betriebsgefahr (§ 7 StVG), ohne dass ein Verschulden bewiesen werden muss. Radfahrende tragen keine eigene Betriebsgefahr. Trotzdem versuchen Versicherer regelmäßig, über Helm, Radweg oder Fahrlinie eine Mithaftung zu konstruieren.

Fahrrad als Sinnbild des Fahrradunfalls

Was wir für Sie tun

Betriebsgefahr nutzen

Die verschuldensunabhängige Haftung des Kfz ist Ihr Fundament; frei wird der Halter nur bei höherer Gewalt oder bewiesenem Alleinverschulden des Radlers.

Helm-Einwand abwehren

Es gibt keine Helmpflicht; ein Mitverschulden wegen fehlenden Helms lehnt der BGH für den Alltagsradverkehr ab. Der Standard-Abzug der Versicherer ist damit angreifbar.

Dooring-Fälle

Beim Öffnen der Autotür in den Radverkehr (§ 14 StVO) haftet die Kfz-Seite in aller Regel allein; der Sicherheitsabstand des Radfahrers wird nur bei Besonderheiten zum Thema.

Personenschaden vollständig

Radunfälle verursachen überdurchschnittlich schwere Verletzungen: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Dauerschadenssicherung führen wir konsequent.

So läuft es ab

Verletzungen dokumentieren

Zeitnah zum Arzt, Fotos von Unfallstelle, Rad und Kleidung, Zeugen sichern; auch der Schaden an Rad und Ausrüstung zählt.

Haftung einordnen

Wir bewerten Betriebsgefahr, Verkehrsverstöße beider Seiten und die realistische Quote.

Durchsetzen

Regulierung gegen die Kfz-Haftpflicht, einschließlich aller Sach- und Personenschadenpositionen.

Die Haftungsarchitektur beim Rad-Kfz-Unfall

Radfahrende profitieren von einer strukturellen Asymmetrie: Das Kfz haftet aus Betriebsgefahr verschuldensunabhängig, das Rad nicht. Praktisch bedeutet das: Selbst bei unklarem Hergang bleibt häufig eine erhebliche Haftung der Kfz-Seite bestehen, und ein Mitverschulden des Radfahrers muss die Versicherung beweisen. Diese Ausgangslage sollte man nicht durch vorschnelle eigene Erklärungen verspielen.

Häufige Fragen

Ich fuhr ohne Helm. Bekomme ich weniger Schmerzensgeld?
Grundsätzlich nein. Der BGH hat ein generelles Mitverschulden wegen Nichttragens eines Helms für den normalen Radverkehr verneint, solange keine Helmpflicht besteht. Anderes kann bei sportlicher Fahrweise gelten; die Versichererpraxis pauschaler Abzüge ist rechtlich nicht gedeckt.
Ich war auf der Straße statt auf dem Radweg unterwegs.
Eine Benutzungspflicht besteht nur bei blauem Radwegschild (Zeichen 237, 240, 241) und zumutbarem Zustand des Wegs. Ohne Beschilderung dürfen Sie die Fahrbahn benutzen; ein Mitverschulden lässt sich daraus nicht ableiten.
Was ist mein Fahrrad wert, wenn es beschädigt ist?
Ersatzfähig sind Reparaturkosten bis zur Grenze des Wiederbeschaffungswerts, bei hochwertigen Rädern samt Gutachten. Auch beschädigte Kleidung, Helm, Kindersitz und Elektronik gehören in die Aufstellung, ebenso Nutzungsausfall, wenn das Rad Ihr Alltagsverkehrsmittel ist.
Der Autofahrer sagt, ich sei „aus dem Nichts" gekommen.
Die Standardverteidigung. Gegen sie stehen Anstoßstelle, Wurfweite, Schadenbild und Zeugen. Die Betriebsgefahr des Kfz bleibt ohnehin bestehen, solange kein grobes Eigenverschulden bewiesen wird.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Schmerzensgeld schätzen

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.