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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Kinder

Schul- und Kitaunfall: Die Unfallkasse zahlt, aber nicht alles

Kinder sind in Schule, Kita und auf den Wegen dorthin gesetzlich unfallversichert, beitragsfrei und unabhängig von jedem Verschulden. Die Unfallkasse trägt Heilbehandlung und bei Dauerschäden eine Rente. Was sie nicht zahlt, ist Schmerzensgeld, und genau deshalb lohnt der Blick auf die Verantwortlichen außerhalb der Haftungssperre.

Schulranzen als Sinnbild des Schulunfalls

Was wir für Sie tun

Leistungen der Unfallkasse ausschöpfen

Anerkennung des Schulunfalls, vollständige Heilbehandlung ohne Zuzahlungen, bei bleibenden Schäden Verletztenrente nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit: Wir begleiten das Verfahren und legen gegen zu niedrige Einstufungen Widerspruch ein.

Haftungssperre prüfen

Gegen Schulträger, Lehrkräfte und Mitschüler ist die Haftung für Personenschäden grundsätzlich gesperrt (§§ 104 ff. SGB VII), außer bei Vorsatz oder auf versicherten Wegen. Wir prüfen, ob Ihr Fall eine Ausnahme trifft.

Dritte in Anspruch nehmen

Der Autofahrer auf dem Schulweg, der Hersteller des defekten Spielgeräts, der externe Veranstalter: Außenstehende haften voll, einschließlich Schmerzensgeld. Diese Ansprüche laufen neben den Kassenleistungen.

Zukunft des Kindes sichern

Bei bleibenden Schäden geht es um Jahrzehnte: Rente, Nachteilsausgleich, spätere Erwerbsfolgen. Wir sichern die Ansprüche langfristig, gegen Kasse und gegebenenfalls Dritte.

So läuft es ab

Unfallanzeige sicherstellen

Schule oder Kita müssen den Unfall der Unfallkasse melden; lassen Sie sich das bestätigen und gehen Sie mit dem Kind zum Durchgangsarzt.

Bescheide prüfen lassen

Ablehnungen und MdE-Einstufungen der Unfallkasse sind häufig angreifbar; die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.

Drittansprüche verfolgen

Wir prüfen parallel, ob ein Außenstehender haftet, und setzen Schmerzensgeld und weitere Ansprüche durch.

Das System verstehen, dann die Lücken schließen

Die Schülerunfallversicherung ist großzügiger, als viele Eltern wissen: keine Zuzahlungen, keine Budgetgrenzen, Rentenleistungen bereits ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent, teils lebenslang. Ihre Grenze ist das Schmerzensgeld, das sie systembedingt nicht kennt. Die anwaltliche Arbeit besteht deshalb aus zwei Teilen: das Kassenverfahren auf volle Leistung treiben, und jeden Anspruchsgegner außerhalb der Haftungssperre identifizieren, vom Kfz-Halter über den Gerätehersteller bis zum privaten Veranstalter.

Häufige Fragen

Mein Kind wurde in der Pause von einem Mitschüler verletzt. Schmerzensgeld?
Gegen den Mitschüler regelmäßig nicht: Für Schulunfälle unter Schülern gilt die Haftungssperre des § 106 SGB VII, solange kein Vorsatz vorliegt. Es bleiben die Leistungen der Unfallkasse. Anders kann es bei Vorfällen außerhalb des schulischen Zusammenhangs liegen, etwa nach Schulschluss außerhalb des Heimwegs.
Die Aufsicht hat versagt. Haftet die Schule?
Für den Personenschaden des Kindes im Grundsatz nicht (Haftungssperre); die Aufsichtspflichtverletzung kann aber für Sachschäden (Brille, Zahnspange, Kleidung) relevant werden, die die Sperre nicht erfasst, und im Ausnahmefall bei Vorsatz. Sachschäden macht man gegen den Schulträger nach Amtshaftungsgrundsätzen geltend.
Zahlt die Unfallkasse die kieferorthopädische Behandlung nach dem Zahnunfall?
Ja, die Heilbehandlung nach einem anerkannten Schulunfall umfasst auch Zahnersatz und dessen spätere Erneuerung, ohne die Budgets der Krankenkassen. Gerade bei Zahnunfällen lohnt die saubere Anerkennung, weil die Folgekosten über Jahrzehnte laufen.
Der Unfall war auf dem Schulweg mit einem Auto.
Dann bestehen beide Spuren nebeneinander: Unfallkasse (Schulwegunfall) und volle zivilrechtliche Ansprüche gegen den Autofahrer und dessen Haftpflicht, einschließlich Schmerzensgeld. Die Haftungssperre schützt den fremden Verkehrsteilnehmer nicht; siehe auch Unfall mit Kind.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.