Zum Inhalt springen
Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Unfallarten

Motorradunfall: Wo es um viel geht, wird am härtesten reguliert

„Übersehen" ist die häufigste Unfallursache gegen Motorräder, beim Abbiegen, an Einmündungen, beim Spurwechsel. Die Verletzungen sind oft gravierend, die Regulierungssummen hoch, und genau deshalb kämpfen Versicherer hier um jede Quote und jede Schmerzensgeld-Stufe.

Motorrad als Sinnbild des Motorradunfalls

Was wir für Sie tun

Klassische Konstellationen

Linksabbieger übersieht Motorrad, Vorfahrtsverletzung, Überholvorgang: Die Quotenlinien kennen wir und setzen sie gegen die reflexhafte „der Motorradfahrer war zu schnell"-Verteidigung.

Geschwindigkeits-Einwand prüfen

Der Vorwurf überhöhter Geschwindigkeit muss bewiesen werden, meist per Gutachten aus Wurfweiten und Schäden. Wir begleiten die Unfallanalytik kritisch statt sie hinzunehmen.

Schutzkleidungs-Einwand

Eine allgemeine Pflicht zu voller Schutzkleidung besteht nicht; ein Mitverschulden jenseits des Helms erkennen Gerichte nur eingeschränkt und verletzungsbezogen an. Pauschalabzüge weisen wir zurück.

Schwere Personenschäden

Dauerschäden, Erwerbsminderung, Umbaukosten, Pflegemehrbedarf: Großschäden verlangen langfristige Sicherung über Renten und Feststellung, nicht die schnelle Abfindung.

So läuft es ab

Beweise vom Unfallort

Endlagen, Wurfweiten, Schäden an Maschine und Kleidung nicht beseitigen; die Ermittlungsakte werten wir aus.

Schaden strukturieren

Maschine, Ausrüstung, Personenschaden, Verdienst: Wir bauen die vollständige Forderung auf.

Langfristig sichern

Bei ernsten Verletzungen sichern wir Zukunftsansprüche, bevor über Abfindungen auch nur gesprochen wird.

Großschaden heißt Langstrecke

Schwere Motorradunfälle sind Regulierungs-Marathons: Heilverlauf, Reha, Erwerbsprognose und Haushaltsführung entwickeln sich über Jahre. Versicherer setzen früh Besuchsdienste und Abfindungsangebote ein, um Langzeitrisiken abzuschneiden. Die richtige Antwort ist eine gestufte Regulierung: laufende Zahlungen für das Absehbare, Feststellung für das Offene, Abfindung erst, wenn der Verlauf wirklich abgeschlossen ist.

Häufige Fragen

Der Autofahrer hat mich beim Linksabbiegen übersehen. Volle Haftung?
Der Anschein spricht gegen den Abbieger (§ 9 Abs. 3 StVO); regelmäßig haftet er voll. Quoten gegen das Motorrad setzen bewiesene Verstöße voraus, etwa deutlich überhöhte Geschwindigkeit oder verbotenes Überholen einer Kolonne. „Er war bestimmt zu schnell" genügt nicht.
Ich trug nur Jeans statt Motorradhose. Wird gekürzt?
Nur verletzungsbezogen und nur, soweit Gerichte für die konkrete Verletzung ein Schutzkleidungs-Mitverschulden überhaupt anerkennen; ein allgemeines Verkehrsbewusstsein für volle Schutzkleidung wird bislang überwiegend verneint. Beim Helm ist die Lage streng: Ohne Helm gibt es bei Kopfverletzungen erhebliche Abzüge.
Was ist mit Helm, Kombi und Handschuhen, die zerstört sind?
Beschädigte Schutzkleidung ist voll ersatzfähig, der Helm nach einem Sturz stets als Totalschaden, denn er darf nicht weiterverwendet werden. Auch Zubehör und Koffer gehören in die Aufstellung.
Saisonkennzeichen und Nutzungsausfall: geht das zusammen?
Innerhalb der Saison ja, wenn das Motorrad Ihr Alltagsfahrzeug ist. Für reine Freizeitmaschinen lehnen viele Gerichte Nutzungsausfall ab; dann bleibt der Weg über die konkreten Vorhaltekosten oder ein Mietfahrzeug.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Schmerzensgeld schätzen

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.