Behandlungsfehler: Vom Verdacht zum bewiesenen Anspruch
Nicht jeder Misserfolg ist ein Fehler, aber mancher Fehler wird als Schicksal verkauft. Die Arzthaftung gibt Patienten ein klares Programm: Behandlungs- und Befunddokumentation, Facharztstandard, Beweiserleichterungen bis zur Beweislastumkehr beim groben Fehler, und kostenfreie Gutachterwege, die vor jedem Prozess Klarheit schaffen.
Was wir für Sie tun
Verdacht strukturiert prüfen
Wir sichern die vollständige Behandlungsdokumentation (Einsichtsrecht aus § 630g BGB), lassen den Verlauf medizinisch vorbewerten und sagen Ihnen ehrlich, ob der Fall trägt, bevor Kosten entstehen.
Kostenfreie Gutachterwege nutzen
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf ein kostenloses Gutachten des Medizinischen Dienstes (§ 66 SGB V); daneben stehen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Wir wählen den Weg mit den besten Erfolgsaussichten.
Beweislastregeln einsetzen
Grober Behandlungsfehler, unterlassene Befunderhebung, Dokumentationslücken, voll beherrschbare Risiken, Aufklärungsfehler: Das Arzthaftungsrecht kennt scharfe Beweiserleichterungen (§ 630h BGB), die den Fall häufig entscheiden.
Vollständige Regulierung
Schmerzensgeld, Mehrbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungs- und Pflegeschaden, bei Dauerschäden Renten und Feststellung: Arzthaftungsfälle sind Personenschaden-Großfälle und werden bei uns so geführt.
So läuft es ab
Unterlagen anfordern
Vollständige Behandlungsunterlagen bei Arzt und Klinik anfordern (das Recht dazu haben Sie); Gedächtnisprotokoll des Verlaufs erstellen.
Medizinische Vorprüfung
MD-Gutachten oder Schlichtungsverfahren; parallel juristische Bewertung der Beweislage.
Anspruch durchsetzen
Regulierungsverhandlung mit dem Haftpflichtversicherer des Behandlers, bei Bedarf Klage mit gerichtlichem Sachverständigen.
Realistisch bleiben, systematisch vorgehen
Arzthaftung ist das anspruchsvollste Feld des Personenschadensrechts: Es geht um Facharztstandard, ex-ante-Betrachtung und medizinische Sachverständigenbeweise. Die gute Nachricht: Das Verfahren lässt sich risikoarm aufbauen, erst Unterlagen, dann kostenfreies Gutachten, erst danach die Entscheidung über Klage oder Vergleich. Wer diesen Weg geht, erspart sich sowohl vorschnelle Aufgabe als auch aussichtslose Prozesse.
Bei bestätigtem Fehler gilt das volle Programm des Personenschadens, vom Schmerzensgeld über den Verdienstausfall bis zum Haushaltsführungsschaden und der Absicherung von Spätfolgen.
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Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob sich eine Prüfung lohnt?
Was bringt die Beweislastumkehr beim groben Behandlungsfehler?
Ich habe die Einwilligung unterschrieben. Ist damit alles abgedeckt?
Welche Fristen gelten?
Kann ich mir den Streit mit meinem Arzt überhaupt leisten?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.