Auffahrunfall: Die Schuldfrage ist klarer als ihr Ruf, in beide Richtungen
Beim Auffahrunfall spricht der erste Anschein gegen den Auffahrenden: zu schnell, zu dicht oder unaufmerksam. Für Geschädigte ist das die komfortabelste Ausgangslage im Unfallrecht. Aber der Anschein ist widerlegbar, etwa beim knappen Spurwechsel des Vordermanns oder beim grundlosen Scharfbremsen.
Was wir für Sie tun
Für Aufgefahrene: volle Regulierung
Wir setzen sämtliche Positionen durch, von Reparatur und Wertminderung bis Schmerzensgeld beim HWS-Trauma, das beim Heckaufprall typisch ist.
Für Auffahrende: Anschein erschüttern
Spurwechsler, Kolonnenspringer, grundloses Bremsen, defekte Bremsleuchten: Wir prüfen, ob ein atypischer Ablauf den Anscheinsbeweis erschüttert und eine Quote trägt.
Beweissicherung
Endstellungen, Schadenbilder und Bremsspuren verraten den Ablauf. Fotos vom Unfallort sind hier wertvoller als in fast jeder anderen Konstellation.
HWS-Fälle belastbar führen
Beim Schleudertrauma bestreiten Versicherer regelmäßig die Verletzung. Zeitnahe ärztliche Dokumentation und die richtige Darstellung der Anstoßschwere entscheiden den Fall.
So läuft es ab
Hergang und Fotos senden
Position der Fahrzeuge, Schadenbilder, Zeugen, Polizei ja oder nein: Das genügt für die Ersteinschätzung.
Haftung einordnen
Sie erfahren, ob der Anscheinsbeweis trägt oder wackelt und welche Quote realistisch ist.
Regulierung führen
Wir beziffern den Schaden vollständig und setzen ihn gegen die Versicherung durch.
Die Rechtslage in drei Sätzen
Der Auffahrende haftet nach dem Beweis des ersten Anscheins, weil der typische Ablauf auf einen Verstoß gegen § 4 StVO (Abstand) oder § 1 StVO (Aufmerksamkeit) hindeutet. Der Vorausfahrende haftet ganz oder teilweise, wenn ein atypischer Ablauf bewiesen wird, insbesondere Spurwechsel unmittelbar vor dem Aufprall oder Bremsen ohne Grund. Ohne Aufklärbarkeit bleibt es beim Anschein gegen den Auffahrenden.
Für die Regulierung heißt das: Als Aufgefahrener sollten Sie sich nicht mit Teilquoten abspeisen lassen, solange die Gegenseite den atypischen Ablauf nicht beweist. Als Auffahrender lohnt die Verteidigung immer dann, wenn objektive Anhaltspunkte für einen Spurwechsel oder ein Bremsmanöver sprechen.
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Häufige Fragen
Hat der Auffahrende immer schuld?
Der Vordermann hat grundlos scharf gebremst. Was gilt?
Zählt eine Dashcam-Aufnahme vor Gericht?
Beim Heckaufprall tut mir der Nacken weh. Lohnt der Arztbesuch?
Was ist bei einem Kettenauffahrunfall?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.