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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Verkehrssicherungspflicht

Glatteisunfall: Wer streuen musste, haftet für den Sturz

Stürzen Sie auf einem ungeräumten oder ungestreuten Weg, haftet derjenige, der die Räum- und Streupflicht verletzt hat: die Gemeinde, der Grundstückseigentümer oder der Mieter, auf den die Pflicht übertragen wurde. Entscheidend sind fast immer zwei Fragen: Wer war zuständig, und lässt sich der Zustand des Weges beweisen?

Rutschende Person auf Eis

Was wir für Sie tun

Zuständigen ermitteln

Öffentlicher Gehweg, Privatgrundstück, übertragene Anliegerpflicht, Hausordnung, Winterdienstvertrag: Wir klären, wen die Pflicht im Sturzzeitpunkt traf, und nehmen den Richtigen in Anspruch, meist über dessen Haftpflichtversicherung.

Streupflicht konkret prüfen

Die Pflicht gilt nicht rund um die Uhr: üblich sind die Zeiten des allgemeinen Fußgängerverkehrs, werktags etwa ab 7 Uhr. Bei plötzlichem Blitzeis oder anhaltendem Schneefall bestehen Besonderheiten, die wir anhand der Wetterdaten des Sturztags aufarbeiten.

Beweise sichern

Fotos der Sturzstelle mit Umgebung, Zeugen, Wetterlage, ärztliche Erstdokumentation: Glatteisfälle werden über Beweise gewonnen. Wir holen amtliche Wetterauskünfte ein und sichern die Zeugenaussagen früh.

Mitverschulden abwehren

Der Standardeinwand lautet, der Gestürzte hätte die Glätte erkennen und sich darauf einstellen müssen. Ein pauschaler Abzug ist damit nicht gerechtfertigt; die Quote hängt von Erkennbarkeit, Schuhwerk und Ausweichmöglichkeiten ab.

So läuft es ab

Sturzstelle dokumentieren

Sofort fotografieren (Weg, Eisfläche, fehlende Streuung, Umgebung), Zeugen notieren, Uhrzeit festhalten, ärztlich behandeln lassen.

Zuständigkeit klären

Wir ermitteln Eigentümer, Winterdienst und Versicherer und fordern zur Anerkennung auf.

Ansprüche durchsetzen

Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden werden beziffert und reguliert, notfalls eingeklagt.

Die Anspruchsgrundlage

Rechtlich ist der Glatteissturz ein Fall der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB): Wer einen Verkehr eröffnet oder eine Gefahrenquelle beherrscht, muss die zumutbaren Vorkehrungen gegen die Schädigung Dritter treffen. Auf öffentlichen Wegen kommt die Amtshaftung der Gemeinde in Betracht (§ 839 BGB, Art. 34 GG), mit Besonderheiten bei Verweisungsprivileg und Fristen. Die Einordnung entscheidet über Gegner, Beweislast und Taktik.

Praktisch gewinnt oder verliert der Fall am Sturztag: Ohne Fotos der Eisfläche und ohne Zeugen wird aus der Streupflichtverletzung schnell ein unbeweisbares Ereignis. Wer stürzt, sollte deshalb, so banal es klingt, zuerst das Handy benutzen und dann den Arzt.

Häufige Fragen

Wie schnell muss nach Schneefall gestreut sein?
Innerhalb der üblichen Verkehrszeiten in angemessener Frist nach Ende des Schneefalls; während anhaltenden Schneefalls muss nicht ununterbrochen geräumt werden. Morgens muss der Weg zu Beginn des allgemeinen Fußgängerverkehrs, regelmäßig gegen 7 Uhr, gefahrlos begehbar sein. Die Details regeln die örtlichen Satzungen, die wir beiziehen.
Der Vermieter sagt, der Winterdienst sei auf die Mieter übertragen.
Die Übertragung ist möglich, entlastet den Eigentümer aber nur, wenn sie klar geregelt ist und er die Erfüllung überwacht. Bei unklarer Übertragung oder fehlender Kontrolle haften Eigentümer und Mieter nebeneinander; für Sie ändert sich nur der Adressat, nicht der Anspruch.
Ich bin auf dem Supermarktparkplatz gestürzt.
Dann trifft die Verkehrssicherungspflicht den Betreiber beziehungsweise dessen Winterdienstunternehmen. Geschäftsflächen und Kundenparkplätze müssen während der Öffnungszeiten gefahrlos nutzbar sein; die Anforderungen sind hier eher strenger als beim privaten Gehweg.
Was ist mein Sturz wert?
Das richtet sich nach der Verletzung: Die typischen Glatteisverletzungen, Handgelenksbruch, Sprunggelenksfraktur, Oberschenkelhalsbruch, finden Sie mit Orientierungsspannen in unserer Schmerzensgeldtabelle. Dazu kommen Behandlungskosten, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden.
Zahlt nicht einfach meine Unfallversicherung?
Eine private Unfallversicherung zahlt nach ihren Bedingungen zusätzlich, ersetzt aber den Haftpflichtanspruch nicht: Schmerzensgeld und konkrete Vermögensschäden gibt es nur vom Sicherungspflichtigen. Beide Wege laufen nebeneinander.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Schmerzensgeld schätzen

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.