Treppensturz: Nicht jeder Sturz ist Pech, manche sind Pflichtverletzung
Treppen sind die häufigste Sturzquelle in Gebäuden. Haftbar wird der Eigentümer oder Betreiber, wenn eine Gefahrenquelle den Sturz verursacht hat: die ausgebrochene Stufenkante, der fehlende oder endende Handlauf, die defekte Beleuchtung, der lose Läufer. Die Kunst liegt im Nachweis der Ursache.
Was wir für Sie tun
Mangel objektivieren
Wir dokumentieren den baulichen Zustand, ziehen Bauordnungsrecht und die einschlägigen technischen Regeln heran (Stufenmaße, Handlaufpflicht, Beleuchtung) und lassen den Mangel nötigenfalls sachverständig feststellen, bevor er repariert wird.
Kausalität absichern
Der Gegner wird behaupten, Sie seien einfach gestolpert. Sturzhergang, Anstoßverletzungen und Zeugen müssen zueinander passen; wir bauen diese Kette von Anfang an sauber auf.
Alle Verantwortlichen prüfen
Eigentümer, Hausverwaltung, Arbeitgeber im Bürogebäude, öffentliche Hand: je nach Gebäude haften unterschiedliche Stellen, teils nebeneinander, und meist steht eine Haftpflichtversicherung dahinter.
Schwere Folgen langfristig regulieren
Treppenstürze verursachen überdurchschnittlich oft Frakturen mit Dauerfolgen; wir sichern neben dem Schmerzensgeld die Zukunftsschäden.
So läuft es ab
Zustand sofort festhalten
Fotos von Stufe, Handlauf, Beleuchtung und Gesamttreppe aus mehreren Winkeln; Mängel werden erfahrungsgemäß schnell beseitigt.
Hergang fixieren
Kurzes Gedächtnisprotokoll und Zeugen; ärztliche Dokumentation aller Verletzungen.
Anspruch anmelden
Wir nehmen den Verantwortlichen und seinen Versicherer in Anspruch und regulieren vollständig.
Der Wettlauf mit der Reparatur
Treppenstürze haben eine besondere Beweisdynamik: Der Mangel, der den Sturz verursacht hat, ist oft binnen Tagen beseitigt, aus gutem Grund, aber mit fatalen Folgen für die Beweislage. Deshalb steht die Beweissicherung an erster Stelle, notfalls über ein selbständiges Beweisverfahren. Danach folgt die Regulierung dem bekannten Muster der Verkehrssicherungsfälle: Pflichtverletzung, Kausalität, vollständige Schadensliste.
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Häufige Fragen
Es gab keinen Handlauf. Reicht das für die Haftung?
Ich bin im dunklen Treppenhaus des Mietshauses gestürzt.
Der Sturz war bei der Arbeit im Bürogebäude.
Wird mir Unaufmerksamkeit angerechnet?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.