Zum Inhalt springen
Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Verkehrssicherungspflicht

Sturz im Geschäft: Der Betreiber schuldet sichere Wege

Nasser Boden ohne Warnschild, herabgefallenes Obst, hochstehende Kante, schlecht beleuchtete Stufe: Wer Kunden in seine Räume einlädt, muss sie vor solchen Gefahren schützen. Verletzt der Betreiber diese Pflicht, haftet er für Verletzungen samt Schmerzensgeld, und ist dafür regelmäßig versichert.

Einkaufswagen mit Warnaufsteller

Was wir für Sie tun

Pflichtverletzung herausarbeiten

Kontrollintervalle für Bodenflächen, Warnaufsteller, Beleuchtung, Treppensicherung: Die Rechtsprechung hat die Anforderungen je Geschäftstyp konkretisiert. Wir messen den Fall daran, nicht an Ausreden.

Beweislastvorteile nutzen

In bestimmten Konstellationen, etwa im unmittelbaren Kassen- und Obstbereich, kommen Beweiserleichterungen bis zur Beweislastumkehr in Betracht. Das nimmt dem Standardargument „davon wissen wir nichts" die Wirkung.

Unfallbericht sichern

Große Häuser führen über Kundenstürze interne Berichte und haben Videoanlagen. Wir fordern Bericht und Aufzeichnungen an, bevor Löschfristen greifen.

Regulierung mit dem Haftpflichtversicherer

Betriebshaftpflichtversicherer regulieren professionell und zäh. Wir beziffern vollständig, vom Schmerzensgeld bis zum Haushaltsführungsschaden, und setzen durch.

So läuft es ab

Vor Ort melden und dokumentieren

Sturz sofort beim Personal melden (Unfallbericht!), Stelle fotografieren, Zeugen samt Kontaktdaten sichern.

Ärztlich dokumentieren

Auch scheinbar leichte Verletzungen zeitnah behandeln und attestieren lassen.

Ansprüche anmelden

Wir melden den Schaden beim Betreiber und dessen Versicherer an und führen die Regulierung.

Vertrag plus Delikt: zwei Anspruchsgrundlagen

Beim Sturz im Geschäft haften Betreiber regelmäßig doppelt: deliktisch aus Verkehrssicherungspflichtverletzung (§ 823 BGB) und vertraglich aus der Verletzung von Schutzpflichten (§§ 280, 241 Abs. 2 BGB), die schon mit dem Betreten in Vertragsanbahnung entstehen. Der vertragliche Weg hat einen erheblichen Vorteil: Das Verschulden wird vermutet (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB), der Betreiber muss sich entlasten und seine Organisation offenlegen.

Für Sie zählt am Ende die vollständige Schadensliste wie beim Verkehrsunfall: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, beschädigte Sachen wie Brille oder Kleidung.

Häufige Fragen

Im Markt lag eine Weintraube, ich bin ausgerutscht. Haftet der Markt?
Wenn die Kontrolle des Bodens nicht den Anforderungen entsprach, ja. Gerade im Obst- und Gemüsebereich verlangen die Gerichte engmaschige Sichtkontrollen; teils helfen dem Kunden Beweiserleichterungen, weil sich die Gefahrenlage aus der Sphäre des Marktes ergibt. Entscheidend ist die Dokumentation des Zustands und der Reinigungsintervalle.
Das Personal hat einen Unfallbericht aufgenommen. Bekomme ich den?
Sie haben Anspruch auf die für die Anspruchsverfolgung nötigen Auskünfte; spätestens im Prozess muss der Betreiber seine Kontroll- und Reinigungsorganisation darlegen. Wir fordern Bericht, Reinigungspläne und Videoaufzeichnungen unmittelbar an, Videodaten werden oft nach wenigen Tagen gelöscht.
Mir wird vorgehalten, ich hätte auf den Boden schauen müssen.
Kunden dürfen ihre Aufmerksamkeit den Waren widmen; genau darauf ist ein Geschäft angelegt. Ein Mitverschulden kommt nur bei offensichtlichen, deutlich erkennbaren Gefahren in Betracht und führt selbst dann meist nur zur Quote, nicht zum Anspruchsverlust.
Gilt das auch im Restaurant, Hotel oder Fitnessstudio?
Ja, überall dort, wo Publikumsverkehr eröffnet wird, gelten Verkehrssicherungspflichten, zusätzlich vertragliche Schutzpflichten aus dem Bewirtungs-, Beherbergungs- oder Nutzungsvertrag (§ 280 BGB). Die vertragliche Spur bringt Beweisvorteile bei der Verschuldensfrage.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Schmerzensgeld schätzen

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.