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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Rechtsanwalt für Unfallrecht

Nach dem Unfall zahlt die Versicherung. Die Frage ist nur, wie viel.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Geschädigte und Unfallbeteiligte, bundesweit. Bei fremder Schuld trägt die gegnerische Haftpflicht auch die Anwaltskosten.

Wegweiser

Was ist passiert?

Vier Wege zu Ihrem Fall, jeder mit eigener Haftungslogik:

Unterschreiben Sie nichts. Weder das „Rundum-sorglos-Angebot" der gegnerischen Versicherung noch eine Abfindungserklärung. Beides dient der Kostensenkung der Versicherung, nicht Ihrer Entschädigung. Die ersten Schritte nach dem Unfall.

Alle Themen im Überblick →

Zusammenarbeit

Digital, ohne Wartezimmer

Sie schildern den Fall über das Formular und hängen an, was Sie haben: Fotos vom Unfall, Gutachten, Kostenvoranschlag, Schreiben der Versicherung. Wir sichten alles, melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen und besprechen die Lage per Videokonferenz oder Telefon.

Danach übernehmen wir die gesamte Abwicklung: Gutachterkoordination, vollständige Bezifferung, Schriftverkehr mit der Versicherung, notfalls Klage. Sie erhalten die Zahlungen, wir kümmern uns um den Rest.

Besprechung per Videokonferenz auf einem Notebook KI-generiertes Bild
Besprechung per Videokonferenz, bundesweit.
Gutachten auf einem Klemmbrett vor einem beschädigten Auto
Das Gutachten trägt fast jede Position der Regulierung.
Gegen die Kürzungspraxis

Die Versicherung prüft. Wir prüfen die Prüfer.

Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Restwertbörsen, Ausfalldauer: Die Kürzungsberichte der Versicherer wirken amtlich, sind aber Parteivortrag. Zu jeder Standardkürzung existiert Rechtsprechung, die wir Position für Position entgegensetzen.

Über alle Positionen summiert stehen in einer typischen Regulierung 10 bis 30 Prozent des Schadens im Feuer. Genau dieser Anteil ist unsere Arbeit.

Bewertungen

Was Mandanten sagen

4,7 von 5 bei Google
„Ich kann diesen Anwalt uneingeschränkt weiterempfehlen. Von Anfang an wurde ich kompetent, freundlich und vor allem verständlich beraten. Alle meine Fragen wurden geduldig beantwortet.“

leyla x · Google-Rezension

„Herr Werts hat mich in einer Vertragsangelegenheit vertreten und hat diese für mich erfolgreich zum Abschluss gebracht. Er hat mich während der gesamten Zeit hervorragend betreut.“

A. Vega · Google-Rezension

„Herr Werts hat mich sehr nüchtern, objektiv und in meinem klaren Interesse beraten. Ohne aufdringliche Ansprüche, jederzeit erreichbar und offen für Rückfragen.“

Tim Schmidt · Google-Rezension

Alle Bewertungen bei Google ansehen →

Häufige Fragen

Was kostet mich der Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Nichts. Die Anwaltskosten gehören zum ersatzfähigen Schaden (§ 249 BGB) und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen, zusätzlich zu Ihrem Schaden, nicht davon abgezogen. Bei Mithaftung werden sie anteilig erstattet; die Differenz übernimmt meist die Rechtsschutzversicherung.
Warum nicht einfach die Versicherung regulieren lassen?
Weil die gegnerische Versicherung nicht Ihr Dienstleister ist, sondern Ihr Gegner mit gegenläufigem wirtschaftlichem Interesse. Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden und angemessenes Schmerzensgeld werden ohne anwaltliche Bezifferung regelmäßig gar nicht oder zu niedrig reguliert.
Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?
Binnen 24 Stunden an Werktagen. Sie schildern den Fall über das Formular, gern mit Fotos, Gutachten oder Versicherungsschreiben im Anhang, und erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung mit konkreter Empfehlung.
Vertreten Sie bundesweit?
Ja. Unfallregulierung ist Schriftverkehr mit Versicherungen und nötigenfalls Klage; beides führen wir bundesweit. Besprechungen laufen per Videokonferenz oder Telefon, Unterlagen digital.
Ich bin selbst der Verursacher. Helfen Sie auch dann?
Ja. Wir prüfen die Mithaftung der Gegenseite, wehren überhöhte Forderungen und Regressansprüche ab und verteidigen in Bußgeld- und Strafverfahren nach dem Unfall.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.