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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Rechner

Quotenrechner

Die Haftungsquote klingt abstrakt, bis man sie in Euro sieht. Geben Sie Ihren Gesamtschaden und die Quote ein; der Rechner zeigt Erstattung, Eigenanteil und den Wert jedes einzelnen Quotenpunkts. Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht.

Überschlägige Rechnung; die Quote wird auf jede Schadensposition angewendet, auch auf Schmerzensgeld und Anwaltskosten. Ob die angebotene Quote rechtlich trägt, ist die eigentliche Frage: Mithaftung und Haftungsquote.

Warum um Quotenpunkte gestritten wird

Bei einem Schaden von 10.000 Euro ist jeder Quotenpunkt 100 Euro wert; der Unterschied zwischen der 50:50-Pauschale der Versicherung und der von der Rechtsprechung getragenen 75:25-Quote sind 2.500 Euro. Quoten entstehen aus der Abwägung der Verursachungsbeiträge (§ 17 StVG) und sind mit Beweisen und Fundstellen verhandelbar. Genau deshalb gehört die Quotenfrage in anwaltliche Hand, bevor die erste Abrechnung akzeptiert wird.

Häufige Fragen

Woher weiß ich meine Haftungsquote?
Aus der rechtlichen Bewertung des Unfallhergangs, nicht aus dem ersten Schreiben der Versicherung. Für wiederkehrende Konstellationen (Auffahrunfall, Parkplatz, Spurwechsel, Vorfahrt) gibt es Leitlinien der Rechtsprechung; die Seite Mithaftung und Haftungsquote erklärt sie. Das erste Quotenangebot der Versicherung ist regelmäßig nur eine Verhandlungsposition.
Gilt die Quote für alle Positionen?
Ja, sie wird grundsätzlich auf jede Position angewendet: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Anwaltskosten. Eine Ausnahme ist das Quotenvorrecht bei Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko, das bestimmte Positionen bevorzugt bedient.
Was ist mit dem Schaden des Gegners?
Bei einer Quote zahlt Ihre Haftpflichtversicherung dem Gegner spiegelbildlich dessen Anteil. Für Ihr eigenes Fahrzeug kommt daneben die Vollkasko in Betracht; ob sich das rechnet, hängt von Selbstbeteiligung und Rückstufung ab.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.