Haftungsquote: Um jedes Prozent lohnt der Streit
Steht die Schuldfrage nicht eindeutig fest, wird gequotelt: Jeder trägt den Schaden anteilig nach Verursachungs- und Verschuldensbeiträgen (§ 17 StVG). Versicherer setzen Quoten gern schematisch zu Ihren Lasten an. Dabei ist die Quote fast immer verhandelbar, mit Rechtsprechung, Unfallanalyse und Zeugen.
Was wir für Sie tun
Quote prüfen statt hinnehmen
Wir gleichen die angebotene Quote mit der veröffentlichten Rechtsprechung zu Ihrer Unfallkonstellation ab; die Quotensammlungen der Gerichte sind unsere tägliche Arbeitsgrundlage.
Anscheinsbeweis erschüttern
Auffahren, Ausparken, Spurwechsel: Viele Konstellationen tragen einen Anscheinsbeweis. Er ist widerlegbar, wenn ein atypischer Ablauf dargelegt wird, etwa ein plötzlicher Spurwechsel des Vordermanns.
Beweise organisieren
Zeugen, Fotos, polizeiliche Unfallmitteilung, Schadenbildanalyse, notfalls unfallanalytisches Gutachten: Wir bauen die Tatsachengrundlage, die eine bessere Quote trägt.
Quotenbewusste Abrechnung
Auch bei Mithaftung gilt: Erst die vollständige Schadenshöhe, dann die Quote. Wer Positionen vergisst, verliert doppelt.
So läuft es ab
Hergang schildern
Skizze, Fotos und Zeugen zum Unfallhergang sind die Basis der Quotenprüfung.
Einschätzung erhalten
Sie erfahren, welche Quote die Rechtsprechung für Ihre Konstellation trägt und welche Beweise sie verbessern.
Quote durchsetzen
Wir verhandeln mit der Versicherung; bleibt sie starr, entscheidet das Gericht, häufig besser als das erste Angebot.
Wie Quoten wirklich entstehen
Die Quote ist das Ergebnis einer Abwägung aller Verursachungsbeiträge (§ 17 Abs. 1, 2 StVG): Verkehrsverstöße, Geschwindigkeit, Sorgfaltsanforderungen der jeweiligen Situation, Betriebsgefahr beider Fahrzeuge. Für wiederkehrende Konstellationen, vom Auffahrunfall über den Spurwechsel bis zum Parkplatzunfall, hat die Rechtsprechung Leitlinien entwickelt, von denen im Einzelfall nach oben wie unten abgewichen wird.
Versicherer nutzen die Unsicherheit: Das erste Quotenangebot ist regelmäßig eine Verhandlungsposition. Unsere Aufgabe ist, sie mit Tatsachen und Fundstellen zu verschieben. Den wirtschaftlichen Effekt jeder Quote zeigt der Quotenrechner.
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Häufige Fragen
Was ist die Betriebsgefahr?
Bekomme ich bei 50:50 die Hälfte von allem?
Der Gegner behauptet einen anderen Hergang. Aussage gegen Aussage?
Zahlt bei Mithaftung auch meine eigene Versicherung?
Was ist das Quotenvorrecht?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.