Arbeitsunfall: Die Berufsgenossenschaft zahlt vieles, aber kein Schmerzensgeld
Beim Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung Heilbehandlung, Verletztengeld und gegebenenfalls Rente, dafür ist die Haftung von Arbeitgeber und Kollegen weitgehend gesperrt (§§ 104, 105 SGB VII). Schmerzensgeld gibt es in diesem System nicht, es sei denn, ein Dritter ist verantwortlich oder es fehlt am Versicherungsschutz.
Was wir für Sie tun
Ansprüche gegen die BG durchsetzen
Anerkennung als Arbeitsunfall, richtige Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), Verletztenrente: Wir führen Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Berufsgenossenschaft.
Drittschäden erkennen
Verursacht ein Externer den Unfall, etwa ein Lieferant, Fremdfirmen-Mitarbeiter oder ein Verkehrsteilnehmer, bestehen daneben volle zivilrechtliche Ansprüche einschließlich Schmerzensgeld.
Haftungssperre prüfen
Die Sperre der §§ 104 ff. SGB VII gilt nicht bei Vorsatz und nicht auf versicherten Wegen (Wegeunfall-Ausnahme). Wir prüfen, ob Ihr Fall eine der Lücken trifft.
Verzahnung der Systeme
BG-Leistungen, Krankenkasse, private Unfallversicherung und zivilrechtliche Ansprüche greifen ineinander; wir koordinieren, damit keine Leistung die andere unbemerkt mindert.
So läuft es ab
Unfall melden lassen
Der Arbeitgeber muss den Unfall der BG anzeigen; Durchgangsarzt aufsuchen und alle Beschwerden angeben.
Bescheide prüfen lassen
MdE-Einstufungen und Ablehnungen der BG sind häufig zu niedrig oder fehlerhaft, Widerspruchsfrist: ein Monat.
Drittansprüche verfolgen
Parallel prüfen wir zivilrechtliche Ansprüche gegen außenstehende Verursacher.
Zwei Rechtswelten, ein Unfall
Der Arbeitsunfall lebt in zwei Systemen: dem Sozialrecht (BG, Sozialgericht, MdE) und dem Zivilrecht (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführung gegen Dritte). Fehler entstehen an der Schnittstelle, etwa wenn zivilrechtliche Ansprüche verjähren, während man mit der BG streitet, oder wenn eine Abfindung mit dem Drittversicherer die BG-Position beschädigt. Beide Stränge gehören parallel geführt, siehe auch Wegeunfall.
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Häufige Fragen
Bekomme ich nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld vom Arbeitgeber?
Was zahlt die Berufsgenossenschaft konkret?
Die BG erkennt meinen Unfall nicht an. Was tun?
Ein Stapler einer Fremdfirma hat mich auf dem Betriebsgelände verletzt.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.