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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Unfallarten

Arbeitsunfall: Die Berufsgenossenschaft zahlt vieles, aber kein Schmerzensgeld

Beim Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung Heilbehandlung, Verletztengeld und gegebenenfalls Rente, dafür ist die Haftung von Arbeitgeber und Kollegen weitgehend gesperrt (§§ 104, 105 SGB VII). Schmerzensgeld gibt es in diesem System nicht, es sei denn, ein Dritter ist verantwortlich oder es fehlt am Versicherungsschutz.

Schutzhelm als Sinnbild des Arbeitsunfalls

Was wir für Sie tun

Ansprüche gegen die BG durchsetzen

Anerkennung als Arbeitsunfall, richtige Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), Verletztenrente: Wir führen Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Berufsgenossenschaft.

Drittschäden erkennen

Verursacht ein Externer den Unfall, etwa ein Lieferant, Fremdfirmen-Mitarbeiter oder ein Verkehrsteilnehmer, bestehen daneben volle zivilrechtliche Ansprüche einschließlich Schmerzensgeld.

Haftungssperre prüfen

Die Sperre der §§ 104 ff. SGB VII gilt nicht bei Vorsatz und nicht auf versicherten Wegen (Wegeunfall-Ausnahme). Wir prüfen, ob Ihr Fall eine der Lücken trifft.

Verzahnung der Systeme

BG-Leistungen, Krankenkasse, private Unfallversicherung und zivilrechtliche Ansprüche greifen ineinander; wir koordinieren, damit keine Leistung die andere unbemerkt mindert.

So läuft es ab

Unfall melden lassen

Der Arbeitgeber muss den Unfall der BG anzeigen; Durchgangsarzt aufsuchen und alle Beschwerden angeben.

Bescheide prüfen lassen

MdE-Einstufungen und Ablehnungen der BG sind häufig zu niedrig oder fehlerhaft, Widerspruchsfrist: ein Monat.

Drittansprüche verfolgen

Parallel prüfen wir zivilrechtliche Ansprüche gegen außenstehende Verursacher.

Zwei Rechtswelten, ein Unfall

Der Arbeitsunfall lebt in zwei Systemen: dem Sozialrecht (BG, Sozialgericht, MdE) und dem Zivilrecht (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführung gegen Dritte). Fehler entstehen an der Schnittstelle, etwa wenn zivilrechtliche Ansprüche verjähren, während man mit der BG streitet, oder wenn eine Abfindung mit dem Drittversicherer die BG-Position beschädigt. Beide Stränge gehören parallel geführt, siehe auch Wegeunfall.

Häufige Fragen

Bekomme ich nach einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld vom Arbeitgeber?
Grundsätzlich nein: § 104 SGB VII sperrt die Haftung des Arbeitgebers für Personenschäden, außer bei Vorsatz oder bei Unfällen auf versicherten Verkehrswegen. Die Sperre erfasst auch Kollegen (§ 105 SGB VII). Deshalb ist die Suche nach einem außenstehenden Verursacher so wichtig.
Was zahlt die Berufsgenossenschaft konkret?
Heilbehandlung ohne Zuzahlungen, Verletztengeld (rund 80 Prozent des Regelentgelts) nach Ende der Lohnfortzahlung, Reha-Leistungen und bei dauerhafter MdE ab 20 Prozent eine Verletztenrente. Anders als im Zivilrecht: kein Schmerzensgeld, kein Haushaltsführungsschaden.
Die BG erkennt meinen Unfall nicht an. Was tun?
Widerspruch binnen eines Monats, danach Klage zum Sozialgericht (dort ohne Gerichtskosten). Streitpunkte sind meist der Unfallbegriff, die Kausalität von Vorschäden und die MdE-Höhe; medizinische Gutachten entscheiden, und deren Auswahl kann beeinflusst werden.
Ein Stapler einer Fremdfirma hat mich auf dem Betriebsgelände verletzt.
Dann haften Fremdfirma und deren Versicherer zivilrechtlich in voller Breite neben den BG-Leistungen, einschließlich Schmerzensgeld. Nur soweit die BG zahlt, gehen Ansprüche auf sie über; Ihr Eigenanteil (insbesondere Schmerzensgeld) bleibt bei Ihnen.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.