Wegeunfall: BG-Leistungen und Schmerzensgeld, hier geht beides
Wer auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeit verunglückt, ist gesetzlich unfallversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VII). Das Besondere: Anders als beim Betriebsunfall greift gegenüber dem Unfallgegner im Straßenverkehr keine Haftungssperre, Sie haben BG-Leistungen und die vollen zivilrechtlichen Ansprüche nebeneinander.
Was wir für Sie tun
Doppelspur fahren
BG-Verfahren (Heilbehandlung, Verletztengeld, Rente) und Haftpflichtregulierung (Schmerzensgeld, Sachschaden, Differenzschäden) laufen bei uns parallel und abgestimmt.
Versicherungsschutz verteidigen
Umweg für die Kita, Fahrgemeinschaft, Tanken, Homeoffice-Wege: Ob der Schutz bestand, ist oft die erste Kampflinie mit der BG. Die Rechtsprechung ist feiner, als die Ablehnungsbescheide glauben machen.
Differenzschäden beziffern
Verletztengeld ersetzt nicht alles: Die Lücke zum Netto, Haushaltsführung und sämtliche Sachschäden holen wir beim gegnerischen Haftpflichtversicherer.
Regressfragen im Blick
Die BG nimmt beim Unfallgegner Regress; wir stimmen die Anspruchsverfolgung so ab, dass Ihre eigenen Positionen ungeschmälert bleiben.
So läuft es ab
Meldung und Durchgangsarzt
Unfall dem Arbeitgeber melden (der zeigt ihn der BG an) und den Durchgangsarzt aufsuchen; parallel Beweise vom Unfallort sichern.
Beide Verfahren aufsetzen
Wir melden den Schaden der gegnerischen Haftpflicht und begleiten das BG-Verfahren.
Vollständig regulieren
BG-Leistungen mitnehmen, zivilrechtliche Differenz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen.
Die Wegeunfall-Besonderheit im Haftungsgefüge
Die Haftungssperre der §§ 104, 105 SGB VII schützt Arbeitgeber und Kollegen, nicht aber den fremden Autofahrer, der Sie auf dem Arbeitsweg anfährt. Deshalb ist der Wegeunfall die Konstellation, in der sich Sozialversicherungs- und Zivilrecht am besten ergänzen: Die BG trägt Heilbehandlung und Grundsicherung, der Haftpflichtversicherer den Rest, einschließlich Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Verzahnt gerechnet wird daraus die vollständige Entschädigung.
Weiterlesen
Häufige Fragen
Ich habe auf dem Heimweg noch die Kinder abgeholt. Versichert?
Gilt der Schutz im Homeoffice?
Warum soll ich neben der BG noch zur Haftpflicht des Gegners?
Die BG lehnt ab, weil ich einen Abweg gefahren sei.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.