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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Unfallarten

Wegeunfall: BG-Leistungen und Schmerzensgeld, hier geht beides

Wer auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeit verunglückt, ist gesetzlich unfallversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VII). Das Besondere: Anders als beim Betriebsunfall greift gegenüber dem Unfallgegner im Straßenverkehr keine Haftungssperre, Sie haben BG-Leistungen und die vollen zivilrechtlichen Ansprüche nebeneinander.

Schutzhelm als Sinnbild des Wegeunfalls

Was wir für Sie tun

Doppelspur fahren

BG-Verfahren (Heilbehandlung, Verletztengeld, Rente) und Haftpflichtregulierung (Schmerzensgeld, Sachschaden, Differenzschäden) laufen bei uns parallel und abgestimmt.

Versicherungsschutz verteidigen

Umweg für die Kita, Fahrgemeinschaft, Tanken, Homeoffice-Wege: Ob der Schutz bestand, ist oft die erste Kampflinie mit der BG. Die Rechtsprechung ist feiner, als die Ablehnungsbescheide glauben machen.

Differenzschäden beziffern

Verletztengeld ersetzt nicht alles: Die Lücke zum Netto, Haushaltsführung und sämtliche Sachschäden holen wir beim gegnerischen Haftpflichtversicherer.

Regressfragen im Blick

Die BG nimmt beim Unfallgegner Regress; wir stimmen die Anspruchsverfolgung so ab, dass Ihre eigenen Positionen ungeschmälert bleiben.

So läuft es ab

Meldung und Durchgangsarzt

Unfall dem Arbeitgeber melden (der zeigt ihn der BG an) und den Durchgangsarzt aufsuchen; parallel Beweise vom Unfallort sichern.

Beide Verfahren aufsetzen

Wir melden den Schaden der gegnerischen Haftpflicht und begleiten das BG-Verfahren.

Vollständig regulieren

BG-Leistungen mitnehmen, zivilrechtliche Differenz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen.

Die Wegeunfall-Besonderheit im Haftungsgefüge

Die Haftungssperre der §§ 104, 105 SGB VII schützt Arbeitgeber und Kollegen, nicht aber den fremden Autofahrer, der Sie auf dem Arbeitsweg anfährt. Deshalb ist der Wegeunfall die Konstellation, in der sich Sozialversicherungs- und Zivilrecht am besten ergänzen: Die BG trägt Heilbehandlung und Grundsicherung, der Haftpflichtversicherer den Rest, einschließlich Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Verzahnt gerechnet wird daraus die vollständige Entschädigung.

Häufige Fragen

Ich habe auf dem Heimweg noch die Kinder abgeholt. Versichert?
Ja, der Umweg, um Kinder wegen der Berufstätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen oder abzuholen, ist ausdrücklich mitversichert (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 SGB VII), ebenso Fahrgemeinschafts-Umwege. Der private Einkaufsstopp unterbricht den Schutz dagegen, er lebt auf dem direkten Weg danach wieder auf, wenn die Unterbrechung nicht zu lang war.
Gilt der Schutz im Homeoffice?
Der Weg vom Bett zum häuslichen Arbeitsplatz ist als Betriebsweg versichert; auch der Weg zur Kita aus dem Homeoffice ist gesetzlich gleichgestellt. Der Gang zur Kaffeemaschine bleibt Graubereich mit kasuistischer Rechtsprechung, hier lohnt die Einzelfallprüfung statt vorschneller Aufgabe.
Warum soll ich neben der BG noch zur Haftpflicht des Gegners?
Weil die BG kein Schmerzensgeld, keinen Sachschaden und keinen vollen Verdienstausfall zahlt. Beim Wegeunfall im Straßenverkehr haftet der Unfallgegner zivilrechtlich uneingeschränkt; wer nur die BG-Schiene fährt, lässt regelmäßig den größeren Teil des Geldes liegen.
Die BG lehnt ab, weil ich einen Abweg gefahren sei.
Ablehnungsbescheide zum Wegeschutz sind überdurchschnittlich oft angreifbar: Maßgeblich sind Handlungstendenz und Verkehrsüblichkeit des Weges, nicht die kürzeste Luftlinie. Widerspruch binnen Monatsfrist, dann prüfen wir die Erfolgsaussichten konkret.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.