Unfall mit Kind: Das Gesetz stellt sich schützend vor die Jüngsten
Kinder unter zehn Jahren haften für Unfälle im motorisierten Verkehr grundsätzlich nicht und bekommen auch kein Mitverschulden angerechnet (§ 828 Abs. 2 BGB). Wird ein Kind verletzt, haftet die Kfz-Seite deshalb meist voll. Umgekehrt gilt: „Eltern haften für ihre Kinder" stimmt so pauschal nicht.
Was wir für Sie tun
Verletzte Kinder vertreten
Schmerzensgeld, Heilbehandlung, Betreuungsaufwand der Eltern, Dauerschadensicherung bis ins Erwachsenenalter: Kinder-Personenschäden verlangen besonders langfristiges Denken, auch bei der Verjährung.
Mitverschuldens-Abwehr
Gegen Kinder unter zehn ist der Einwand im fließenden Verkehr gesetzlich ausgeschlossen; bei älteren Kindern gilt ein altersgerechter Maßstab, kein Erwachsenenmaßstab.
Wenn das Kind Schaden verursacht
Unter sieben Jahren haften Kinder nie, unter zehn nicht im Verkehr; die Eltern nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB), die altersabhängig weit gefasst ist. Wir verteidigen Familien gegen überzogene Forderungen.
Zukunft absichern
Bei bleibenden Schäden sichern wir Renten- und Feststellungsansprüche; Verjährung ist bei Minderjährigen zwar gehemmt, Beweise altern trotzdem.
So läuft es ab
Medizinisch dokumentieren
Kinderärztliche und gegebenenfalls kinderpsychologische Befunde früh und vollständig erheben lassen.
Haftung klären
Wir ordnen Deliktsfähigkeit, Aufsichtsfragen und die Haftung der Kfz-Seite ein.
Ansprüche langfristig führen
Regulierung mit Blick auf Entwicklung, Schule und spätere Erwerbsfähigkeit des Kindes; keine vorschnellen Abfindungen.
Warum § 828 Abs. 2 BGB so weit reicht
Der Gesetzgeber hat 2002 entschieden: Kinder unter zehn Jahren sind den Gefahren des motorisierten Verkehrs entwicklungsbedingt nicht gewachsen, also haften sie dort weder als Schädiger noch wird ihnen Mitverschulden angerechnet. Ausgenommen sind nur vorsätzliches Handeln und Unfälle ohne typische Überforderungssituation (etwa mit einem ordnungsgemäß parkenden Fahrzeug). Für verletzte Kinder bedeutet das in der Praxis: volle Ansprüche, die konsequent und mit langem Atem geführt werden sollten.
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Häufige Fragen
Mein Kind lief hinter dem Ball auf die Straße und wurde angefahren.
Mein Kind (6) hat mit dem Rad ein parkendes Auto zerkratzt. Müssen wir zahlen?
Welche Rolle spielt das Alter zwischen 10 und 17?
Wie lange können Ansprüche für mein Kind geltend gemacht werden?
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Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.