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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Verkehrssicherungspflicht

Spielplatz- und Freizeitparkunfall: Spielen darf gefährlich aussehen, nicht sein

Spielgeräte dürfen Kinder herausfordern, aber nicht durch Mängel gefährden: morsche Balken, fehlender Fallschutz, eingeklemmte Finger in ungesicherten Spalten, defekte Fahrgeschäfte. Betreiber, Gemeinden und Parks trifft eine strenge Kontroll- und Wartungspflicht, deren Verletzung haftet.

Schaukel als Sinnbild des Spielplatzunfalls

Was wir für Sie tun

Mangel und Wartungslage aufklären

Wir fordern Prüf- und Wartungsprotokolle an (für Spielplätze und Fahrgeschäfte bestehen anerkannte Prüfzyklen) und lassen den Gerätezustand sachverständig bewerten, bevor repariert oder abgebaut wird.

Betreiber und Versicherer adressieren

Gemeinde, Wohnungsunternehmen, Parkbetreiber, Schausteller: Hinter jedem steht eine Haftpflichtversicherung. Wir führen die Regulierung für das verletzte Kind.

Kindgerechten Maßstab durchsetzen

Kinder verhalten sich unvernünftig; genau darauf müssen Spielanlagen ausgelegt sein. Der Einwand, das Kind habe das Gerät falsch benutzt, verfängt nur in engen Grenzen.

Aufsichts-Vorwurf abwehren

Der Gegenangriff auf die Eltern („Aufsichtspflichtverletzung") mindert den Anspruch des Kindes grundsätzlich nicht; dem Kind wird das Elternverhalten nicht als Mitverschulden zugerechnet.

So läuft es ab

Gerät und Stelle dokumentieren

Fotos des Geräts, des Mangels und des Fallschutzes; Betreiber informieren und Vorfall bestätigen lassen, Zeugen sichern.

Ärztlich behandeln und attestieren

Bei Kindern zusätzlich auf Wachstumsfugen-Verletzungen achten; deren Folgen zeigen sich erst später.

Ansprüche anmelden

Wir nehmen Betreiber und Versicherer in Anspruch und sichern bei möglichen Spätfolgen die Zukunftsansprüche des Kindes.

Der rechtliche Rahmen

Grundlage ist die Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB), bei kommunalen Plätzen in der Gestalt der Amtspflicht (§ 839 BGB, Art. 34 GG), beim Freizeitpark zusätzlich der Vertrag mit Schutzpflichten zugunsten des Kindes. Die technische Konkretisierung leisten die anerkannten Regeln für Spielplatzgeräte und Fahrgeschäfte samt ihrer Prüfintervalle; ihre Verletzung indiziert die Pflichtverletzung. Für das verletzte Kind gilt das gleiche Programm wie in jedem Personenschadenfall: Schmerzensgeld, Behandlungs- und Betreuungskosten, bei bleibenden Schäden langfristige Sicherung, siehe auch Unfall mit Kind.

Häufige Fragen

Mein Kind ist vom Klettergerüst gefallen, der Fallschutz war verdichtet.
Fallschutzflächen müssen regelmäßig geprüft und aufgelockert oder erneuert werden; ein verdichteter oder zu geringer Fallschutz ist ein klassischer Sicherungsmangel. Die Wartungsprotokolle des Betreibers zeigen, ob die Prüfzyklen eingehalten wurden, und genau dort setzen wir an.
Haftet die Gemeinde auch, wenn das Gerät von Vandalen beschädigt wurde?
Sie haftet nicht für die Beschädigung selbst, wohl aber für unterlassene Kontrolle: Öffentliche Spielplätze sind in angemessenen Intervallen zu inspizieren, gerade wegen Vandalismus. Blieb ein gemeldeter oder bei ordnungsgemäßer Kontrolle erkennbarer Schaden unbeseitigt, greift die Haftung.
Im Freizeitpark wurde mein Kind auf einem Fahrgeschäft verletzt.
Fahrgeschäfte unterliegen strengen technischen Prüfungen und Bedienpflichten (Sicherung, Größenkontrollen, Einweisung). Neben der deliktischen Haftung besteht der Parkvertrag mit Schutzpflichten und Verschuldensvermutung; der Betreiber muss sich entlasten. Vorfallbericht und Prüfbescheinigungen fordern wir umgehend an.
Wird meinem Kind vorgeworfen, es sei zu wild gewesen?
Kindliches Spielverhalten einschließlich Übermut ist der Maßstab, auf den Anlagen ausgelegt sein müssen. Ein anspruchsminderndes Mitverschulden kommt bei jüngeren Kindern kaum in Betracht (§ 828 BGB) und wird älteren nur bei altersuntypisch riskantem Verhalten angerechnet.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Schmerzensgeld schätzen

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.