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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Produkthaftung

Unfall durch fehlerhaftes Produkt: Der Hersteller haftet ohne Verschulden

Der Akku entzündet sich beim Laden, die Leiter bricht unter Normalgebrauch, das Gerät setzt Stromschläge: Für Personenschäden durch fehlerhafte Produkte haftet der Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz verschuldensunabhängig, mit Schmerzensgeld. Entscheidend ist, das Produkt und den Fehler zu sichern, bevor beides entsorgt wird.

Akku mit Funken als Sinnbild der Produkthaftung

Was wir für Sie tun

Produkt und Fehler sichern

Das beschädigte Produkt ist Ihr wichtigstes Beweismittel: nicht wegwerfen, nicht an den Händler zurückgeben, nicht reparieren lassen. Wir organisieren die sachverständige Untersuchung und die beweissichere Verwahrung.

Richtige Anspruchsgegner

Hersteller, Quasi-Hersteller (Eigenmarken), Importeur in die EU, notfalls der Lieferant (§ 4 ProdHaftG): Auch bei Fernost-Produkten aus dem Onlinehandel gibt es fast immer einen greifbaren Gegner; bei Marktplatzkäufen prüfen wir zusätzlich die Verantwortlichen nach den neuen EU-Marktregeln.

Fehlerkategorien nutzen

Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler (fehlende Warnhinweise): Für jede Kategorie gelten eigene Beweisanforderungen und teils Beweiserleichterungen; Rückrufaktionen und Behördenwarnungen verwerten wir als Indizien.

Volle Personenschadenregulierung

Verbrennungen durch Akkubrände, Schnitt- und Stromverletzungen: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und Sachschäden (auch der Wohnungsbrand!) werden gebündelt geltend gemacht, gegen die Betriebshaftpflicht des Herstellers.

So läuft es ab

Produkt aufheben, alles fotografieren

Produkt, Typenschild, Kaufbeleg, Verpackung, Anleitung und die Unfallfolgen dokumentieren; bei Bränden den Feuerwehrbericht sichern.

Fehler begutachten lassen

Wir beauftragen die technische Untersuchung und prüfen Rückrufe und Warnmeldungen zum Produkt.

Hersteller in Anspruch nehmen

Anspruchsanmeldung nach ProdHaftG und § 823 BGB, Regulierung mit dem Industrieversicherer, notfalls Klage.

Zwei Haftungssäulen nebeneinander

Die Produkthaftung ruht auf zwei Säulen: dem Produkthaftungsgesetz (verschuldensunabhängig, seit 2002 mit Schmerzensgeld, Haftungshöchstbeträge bei Personenschäden) und der Produzentenhaftung nach § 823 BGB (verschuldensabhängig, aber mit weitreichender Beweislastumkehr zu Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions- und Produktbeobachtungspflichten). Wir fahren stets beide Spuren, weil sie sich in Beweislast, Umfang und Verjährung ergänzen.

Der häufigste Fehler der Geschädigten ist banal: Das Produkt wird entsorgt oder im Umtausch zurückgegeben, und mit ihm der Beweis. Erst sichern, dann reklamieren.

Häufige Fragen

Muss ich dem Hersteller einen konkreten Fehler nachweisen?
Sie müssen Fehler, Schaden und Ursachenzusammenhang darlegen, nicht aber ein Verschulden. Dabei helfen die Umstände: Ein Akku, der bei bestimmungsgemäßem Laden brennt, oder eine Leiter, die unter zugelassener Last bricht, indiziert den Produktfehler. Die technische Untersuchung übernimmt der Sachverständige; das Verschulden spielt nach dem ProdHaftG keine Rolle.
Das Produkt kam über einen Online-Marktplatz aus China.
Dann haftet der EU-Importeur wie ein Hersteller; fehlt ein benennbarer Importeur, kann der Lieferant in die Haftung rücken (§ 4 Abs. 3 ProdHaftG). Nach den jüngeren EU-Marktregeln bestehen zusätzliche Verantwortliche (Fulfilment-Dienstleister, Bevollmächtigte). Aussichtslos sind diese Fälle entgegen verbreiteter Annahme nicht.
Es gab einen Rückruf, den ich nicht kannte.
Ein Rückruf ist ein starkes Indiz für den Produktfehler und schließt Ihre Ansprüche nicht aus; ob und wie der Rückruf Sie erreichen musste, ist eine Frage des Einzelfalls. Melden Sie sich auch dann, wenn der Unfall vor dem Rückruf lag.
Gilt das auch für Schäden an meinen Sachen, etwa nach einem Akkubrand?
Ja. Das ProdHaftG ersetzt neben dem Personenschaden auch Schäden an anderen privat genutzten Sachen mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro; darüber hinaus greift die deliktische Haftung ohne diese Grenze. Der Wohnungsbrand nach dem Akkubrand ist damit voll erfasst; auch Ihr Gebäude- oder Hausratversicherer nimmt beim Hersteller Regress, was Ihre Position stärkt.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Schmerzensgeld schätzen

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.