Schmerzensgeld bei Verbrennungen
Nach Grad und Körperoberfläche: von schmerzhaft bis existenziell. Nach einem unverschuldeten Unfall liegt die Orientierungsspanne bei etwa 1.000 € bis 150.000 €, abhängig von Schwere und Verlauf.
Orientierungswerte
| Schweregrad | Typischer Verlauf | Orientierungsspanne |
|---|---|---|
| Grad I–II, klein | Kleinflächig, Ausheilung ohne Transplantation | 1.000 € – 5.000 € |
| Grad II–III, mittel | Transplantationen, stationäre Behandlung | 10.000 € – 40.000 € |
| Ausgedehnt Grad III | Großflächige Verbrennungen, Intensivbehandlung, schwere Dauerfolgen | 40.000 € – 150.000 € |
Orientierungsspannen aus der veröffentlichten Rechtsprechungspraxis (Schmerzensgeldtabellen), an das heutige Niveau angepasst. Keine Gewähr, keine Beratung im Einzelfall; die konkrete Bemessung hängt von Behandlungsverlauf, Dauerfolgen und den Umständen des Falls ab.
Einordnung
Verbrennungen werden nach Grad (I bis III) und betroffener Körperoberfläche bemessen. Zweit- und drittgradige Verbrennungen erfordern oft Hauttransplantationen und hinterlassen Narbenfelder mit funktionellen und ästhetischen Dauerfolgen.
Verbrennungsfälle vereinen alles: extreme Schmerzen, lange Intensivphasen, Entstellung, psychische Folgen. Jeder dieser Faktoren ist eigenständig bemessungsrelevant und gehört einzeln in die Begründung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Verbrennungen?
Sind diese Beträge garantiert?
Was bekomme ich zusätzlich zum Schmerzensgeld?
Die Versicherung hat bereits einen Betrag angeboten. Annehmen?
Schmerzensgeld bei Verbrennungen prüfen lassen
Schildern Sie Verletzung, Behandlungsverlauf und Unfallhergang, gern mit Attesten als Anhang. Sie erfahren kostenfrei, in welcher Größenordnung Ihr Anspruch liegt und welche weiteren Positionen dazukommen.