Zum Inhalt springen
Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Unfallarten

Skiunfall: Auf der Piste gelten Regeln, und sie sind einklagbar

Kollisionen auf der Piste werden nach den FIS-Regeln beurteilt: Wer von hinten oder oben kommt, muss die Fahrspur des Vorderen freihalten. Dazu kommen Auslandsfragen, denn die meisten Skiunfälle deutscher Geschädigter passieren in Österreich, der Schweiz oder Italien, und die Pistensicherungspflicht der Bergbahnen.

Berge mit Skiern als Sinnbild des Skiunfalls

Was wir für Sie tun

FIS-Regeln anwenden

Die FIS-Regeln sind der anerkannte Sorgfaltsmaßstab. Vorrang des vorausfahrenden Skifahrers, kontrollierte Fahrweise, Anhalten an unübersichtlichen Stellen: Daraus bauen wir die Haftung.

Auslandsregulierung

Beim Unfall in Österreich oder Italien gilt regelmäßig dortiges Recht; zwischen deutschen Beteiligten oft deutsches. Wir klären das anwendbare Recht und regulieren mit Korrespondenzanwälten vor Ort, koordiniert von hier.

Pistensicherungsfälle

Ungesicherte Absturzstellen, fehlende Markierungen, Pistengeräte im Betrieb: Bergbahnen treffen Sicherungspflichten, deren Verletzung eigenständig haftet.

Beweissicherung im Schnee

Unfallstelle, Kollisionswinkel, Zeugen und der Pistenrettungs-Bericht verschwinden schnell; wir sagen Ihnen noch vom Berg aus, was zu sichern ist.

So läuft es ab

Am Unfallort

Personalien und Zeugen sichern, Fotos von Stelle und Sicht, Pistenrettung rufen (deren Bericht ist zentral), ärztlich dokumentieren lassen.

Recht und Gegner klären

Wir bestimmen anwendbares Recht, Anspruchsgegner (Skifahrer, Haftpflicht, Bergbahn) und Gerichtsstand.

Regulieren

Durchsetzung gegen Privathaftpflicht des Unfallgegners oder Bergbahn, notfalls Klage, auch am deutschen Wohnsitz, wo die EuGVVO es erlaubt.

Erst die Rettung, dann die Beweise, dann wir

Skiunfälle haben zwei Beweisprobleme: Die Unfallstelle existiert nur bis zur nächsten Präparierung, und die Beteiligten reisen ab. Der Bericht der Pistenrettung, die Klinikdokumentation im Skiort und noch am Tag gesicherte Zeugenkontakte tragen später die gesamte Regulierung. Für die rechtliche Führung aus Deutschland heraus haben wir die Abläufe mit Korrespondenzanwälten in den Alpenländern etabliert; siehe ergänzend Unfall im Ausland.

Häufige Fragen

Ein Snowboarder ist mir von hinten hineingefahren.
FIS-Regel 3: Der von hinten Kommende muss seine Fahrspur so wählen, dass er den vorderen Fahrer nicht gefährdet. Der Auffahrende haftet danach regelmäßig allein; seine Privathaftpflicht reguliert. Wichtig ist der Nachweis der Positionen, deshalb Zeugen und Rettungsbericht.
Der Unfall war in Österreich. Deutsches oder österreichisches Recht?
Grundsätzlich österreichisches Recht (Unfallortprinzip der Rom II-VO); haben aber beide Beteiligte ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt deutsches Recht. Der Unterschied ist erheblich, etwa beim Schmerzensgeldniveau und den Verjährungsfristen.
Der Unfallgegner hat keine Haftpflichtversicherung.
Anders als beim Auto besteht keine Versicherungspflicht; viele Wintersportler sind aber über die Privathaftpflicht gedeckt. Fehlt sie, bleibt die persönliche Haftung des Schädigers, die wir titulieren und über Jahre vollstrecken können, plus die eigene Unfallversicherung als Sofortschutz.
Ich bin wegen einer ungesicherten Stelle gestürzt, ohne Fremdbeteiligung.
Dann kommt die Haftung des Pistenbetreibers wegen Verletzung der Pistensicherungspflicht in Betracht: atypische Gefahren (Absturzkanten, Hindernisse, Seilwinden) müssen gesichert oder markiert sein. Fotos der Stelle und der fehlenden Sicherung sind hier der ganze Fall.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.