Skiunfall: Auf der Piste gelten Regeln, und sie sind einklagbar
Kollisionen auf der Piste werden nach den FIS-Regeln beurteilt: Wer von hinten oder oben kommt, muss die Fahrspur des Vorderen freihalten. Dazu kommen Auslandsfragen, denn die meisten Skiunfälle deutscher Geschädigter passieren in Österreich, der Schweiz oder Italien, und die Pistensicherungspflicht der Bergbahnen.
Was wir für Sie tun
FIS-Regeln anwenden
Die FIS-Regeln sind der anerkannte Sorgfaltsmaßstab. Vorrang des vorausfahrenden Skifahrers, kontrollierte Fahrweise, Anhalten an unübersichtlichen Stellen: Daraus bauen wir die Haftung.
Auslandsregulierung
Beim Unfall in Österreich oder Italien gilt regelmäßig dortiges Recht; zwischen deutschen Beteiligten oft deutsches. Wir klären das anwendbare Recht und regulieren mit Korrespondenzanwälten vor Ort, koordiniert von hier.
Pistensicherungsfälle
Ungesicherte Absturzstellen, fehlende Markierungen, Pistengeräte im Betrieb: Bergbahnen treffen Sicherungspflichten, deren Verletzung eigenständig haftet.
Beweissicherung im Schnee
Unfallstelle, Kollisionswinkel, Zeugen und der Pistenrettungs-Bericht verschwinden schnell; wir sagen Ihnen noch vom Berg aus, was zu sichern ist.
So läuft es ab
Am Unfallort
Personalien und Zeugen sichern, Fotos von Stelle und Sicht, Pistenrettung rufen (deren Bericht ist zentral), ärztlich dokumentieren lassen.
Recht und Gegner klären
Wir bestimmen anwendbares Recht, Anspruchsgegner (Skifahrer, Haftpflicht, Bergbahn) und Gerichtsstand.
Regulieren
Durchsetzung gegen Privathaftpflicht des Unfallgegners oder Bergbahn, notfalls Klage, auch am deutschen Wohnsitz, wo die EuGVVO es erlaubt.
Erst die Rettung, dann die Beweise, dann wir
Skiunfälle haben zwei Beweisprobleme: Die Unfallstelle existiert nur bis zur nächsten Präparierung, und die Beteiligten reisen ab. Der Bericht der Pistenrettung, die Klinikdokumentation im Skiort und noch am Tag gesicherte Zeugenkontakte tragen später die gesamte Regulierung. Für die rechtliche Führung aus Deutschland heraus haben wir die Abläufe mit Korrespondenzanwälten in den Alpenländern etabliert; siehe ergänzend Unfall im Ausland.
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Häufige Fragen
Ein Snowboarder ist mir von hinten hineingefahren.
Der Unfall war in Österreich. Deutsches oder österreichisches Recht?
Der Unfallgegner hat keine Haftpflichtversicherung.
Ich bin wegen einer ungesicherten Stelle gestürzt, ohne Fremdbeteiligung.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.