Auslandsunfall: Regulierung von zu Hause aus, in vielen Fällen
Ein Unfall im Urlaub oder mit einem ausländischen Fahrzeug wirkt unübersichtlich: fremdes Recht, fremde Versicherung, fremde Sprache. Das europäische System der Regulierungsbeauftragten macht die Abwicklung von Deutschland aus möglich, allerdings meist nach dem Recht des Unfallorts, und das rechnet anders als das deutsche.
Was wir für Sie tun
Regulierungsbeauftragten finden
Jeder EU-Versicherer benennt in Deutschland einen Regulierungsbeauftragten; den ermitteln wir über den Zentralruf der Autoversicherer und führen die Korrespondenz auf Deutsch.
Anwendbares Recht klären
Grundsätzlich gilt das Recht des Unfallorts (Rom II), mit wichtigen Ausnahmen bei gemeinsamem gewöhnlichem Aufenthalt. Welche Positionen es dort gibt (und welche nicht), ordnen wir vorab ein.
Fristen des Systems nutzen
Antwortet der Regulierungsbeauftragte nicht binnen drei Monaten mit begründetem Angebot oder begründeter Ablehnung, springt die Entschädigungsstelle (Verkehrsopferhilfe) ein. Diese Hebel setzen wir konsequent.
Unfall in Deutschland mit Auslands-Kfz
Hier reguliert das Deutsche Büro Grüne Karte nach deutschem Recht wie ein Inlandsfall; für Sie ändert sich praktisch nichts.
So läuft es ab
Unterlagen sichern
Europäischer Unfallbericht, Fotos, gegnerisches Kennzeichen und Versicherung, Polizeibericht des Unfalllandes.
Zuständigkeit und Recht klären
Wir bestimmen Regulierungsweg, anwendbares Recht und die dort ersatzfähigen Positionen.
Regulierung führen
Anspruchsschreiben an den Regulierungsbeauftragten, Fristenkontrolle, notfalls Entschädigungsstelle oder Klage, je nach Fall auch am deutschen Wohnsitzgericht.
Die wichtigste Weiche: Wo war der Unfall, wer war beteiligt?
Drei Konstellationen decken fast alle Fälle ab: Unfall im Ausland mit dortigem Fahrzeug (Regulierungsbeauftragter, Recht des Unfallorts), Unfall im Ausland zwischen zwei deutschen Fahrzeugen (dann meist deutsches Recht trotz Auslandsorts), Unfall in Deutschland mit ausländischem Fahrzeug (Deutsches Büro Grüne Karte, deutsches Recht). Die Einordnung entscheidet über Positionen, Fristen und Taktik, und sie gehört an den Anfang, nicht ans Ende der Abwicklung.
Häufige Fragen
Kann ich den ausländischen Versicherer in Deutschland verklagen?
Gibt es im Ausland auch Schmerzensgeld und Nutzungsausfall?
Was ist die Grüne Karte, brauche ich sie noch?
Der Unfall war in der Schweiz / in einem Nicht-EU-Land.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.