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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Verkehrsunfall

Auslandsunfall: Regulierung von zu Hause aus, in vielen Fällen

Ein Unfall im Urlaub oder mit einem ausländischen Fahrzeug wirkt unübersichtlich: fremdes Recht, fremde Versicherung, fremde Sprache. Das europäische System der Regulierungsbeauftragten macht die Abwicklung von Deutschland aus möglich, allerdings meist nach dem Recht des Unfallorts, und das rechnet anders als das deutsche.

Globus mit Auto als Sinnbild des Auslandsunfalls

Was wir für Sie tun

Regulierungsbeauftragten finden

Jeder EU-Versicherer benennt in Deutschland einen Regulierungsbeauftragten; den ermitteln wir über den Zentralruf der Autoversicherer und führen die Korrespondenz auf Deutsch.

Anwendbares Recht klären

Grundsätzlich gilt das Recht des Unfallorts (Rom II), mit wichtigen Ausnahmen bei gemeinsamem gewöhnlichem Aufenthalt. Welche Positionen es dort gibt (und welche nicht), ordnen wir vorab ein.

Fristen des Systems nutzen

Antwortet der Regulierungsbeauftragte nicht binnen drei Monaten mit begründetem Angebot oder begründeter Ablehnung, springt die Entschädigungsstelle (Verkehrsopferhilfe) ein. Diese Hebel setzen wir konsequent.

Unfall in Deutschland mit Auslands-Kfz

Hier reguliert das Deutsche Büro Grüne Karte nach deutschem Recht wie ein Inlandsfall; für Sie ändert sich praktisch nichts.

So läuft es ab

Unterlagen sichern

Europäischer Unfallbericht, Fotos, gegnerisches Kennzeichen und Versicherung, Polizeibericht des Unfalllandes.

Zuständigkeit und Recht klären

Wir bestimmen Regulierungsweg, anwendbares Recht und die dort ersatzfähigen Positionen.

Regulierung führen

Anspruchsschreiben an den Regulierungsbeauftragten, Fristenkontrolle, notfalls Entschädigungsstelle oder Klage, je nach Fall auch am deutschen Wohnsitzgericht.

Die wichtigste Weiche: Wo war der Unfall, wer war beteiligt?

Drei Konstellationen decken fast alle Fälle ab: Unfall im Ausland mit dortigem Fahrzeug (Regulierungsbeauftragter, Recht des Unfallorts), Unfall im Ausland zwischen zwei deutschen Fahrzeugen (dann meist deutsches Recht trotz Auslandsorts), Unfall in Deutschland mit ausländischem Fahrzeug (Deutsches Büro Grüne Karte, deutsches Recht). Die Einordnung entscheidet über Positionen, Fristen und Taktik, und sie gehört an den Anfang, nicht ans Ende der Abwicklung.

Häufige Fragen

Kann ich den ausländischen Versicherer in Deutschland verklagen?
Innerhalb der EU können Geschädigte den gegnerischen Haftpflichtversicherer nach der EuGVVO am eigenen Wohnsitz verklagen. Verhandelt wird dann vor einem deutschen Gericht, aber inhaltlich regelmäßig nach dem Recht des Unfalllandes.
Gibt es im Ausland auch Schmerzensgeld und Nutzungsausfall?
Sehr unterschiedlich. Manche Rechtsordnungen kennen großzügigere Personenschäden, andere keine fiktive Abrechnung oder keinen Nutzungsausfall. Vor der Bezifferung klären wir, was das anwendbare Recht hergibt, sonst fordert man am System vorbei.
Was ist die Grüne Karte, brauche ich sie noch?
Sie ist der internationale Versicherungsnachweis. Im Kennzeichenabkommen (EU und weitere Staaten) genügt das Kennzeichen; für einige Länder außerhalb bleibt die Grüne Karte Pflicht. Mitführen schadet nie, sie beschleunigt die Aufnahme.
Der Unfall war in der Schweiz / in einem Nicht-EU-Land.
Auch dort funktioniert die Regulierung über das Grüne-Karte-System, nur ohne die EU-Fristmechanik. Die Durchsetzung folgt dem nationalen Recht; wir arbeiten dafür mit Korrespondenzanwälten im Unfallland zusammen, koordiniert von hier.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.