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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Verkehrsunfall

Wildunfall: Der Beweis ist die halbe Regulierung

Beim Zusammenstoß mit Haarwild zahlt die Teilkasko, ohne Rückstufung. Die Probleme beginnen, wenn das Tier verschwunden ist, die Versicherung den Wildkontakt bezweifelt oder Sie ausgewichen sind, statt zu bremsen. Für jede dieser Lagen gibt es klare Regeln.

Springendes Reh vor einem Warndreieck

Was wir für Sie tun

Nachweis sichern

Polizei oder Jagdpächter verständigen, Wildunfallbescheinigung, Fotos von Spuren, Haaren und Blut am Fahrzeug: Wir sagen Ihnen sofort nach dem Unfall, was zu tun ist, und führen den Nachweis auch ohne Kadaver.

Ausweichschäden einordnen

Wer einem Tier ausweicht und im Graben landet, hat keinen Zusammenstoß. Ersatz gibt es über die Rettungskosten-Regel (§ 90 VVG analog § 83 VVG), wenn das Ausweichen einem drohenden Kaskoschaden galt, bei Kleintieren wird es eng.

Kürzungen abwehren

Abzüge wegen angeblich überhöhter Geschwindigkeit oder verspäteter Meldung prüfen wir; die Obliegenheiten der AKB sind kein Freibrief für Leistungskürzungen.

Abgrenzung zur Vollkasko

Bei Tieren außerhalb des Haarwildkatalogs oder verweigerter Teilkaskoleistung prüfen wir die Vollkasko und die wirtschaftlich beste Abwicklung.

So läuft es ab

Unfallstelle dokumentieren

Polizei/Jäger rufen, nichts am Fahrzeug reinigen, Spuren fotografieren.

Versicherung richtig melden

Wir formulieren die Schadenanzeige so, dass keine Obliegenheit verletzt wird.

Leistung durchsetzen

Bei Zweifeln der Versicherung liefern wir den Nachweis über Spurenbild und gegebenenfalls Sachverständige.

Der Ablauf am Unfallort entscheidet

Beim Wildunfall gibt es keinen gegnerischen Versicherer, der zahlen muss; Sie stehen Ihrer eigenen Kaskoversicherung gegenüber, mit Obliegenheiten und Beweislast. Deshalb gilt: Unfallstelle sichern, Polizei oder Jagdausübungsberechtigten hinzuziehen, nichts am Fahrzeug verändern, das Tier nicht anfassen oder mitnehmen (Wilderei!). Mit sauberer Dokumentation ist die Regulierung meist unproblematisch; ohne sie wird jeder Kratzer zum Indizienprozess.

Häufige Fragen

Welche Tiere deckt die Teilkasko ab?
Standardmäßig den Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne des Jagdrechts (Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs, Hase). Viele Tarife erweitern auf Tiere aller Art; das steht in Ihren AKB. Für Pferde, Kühe oder Hunde haftet daneben oft der Tierhalter (§ 833 BGB).
Das Reh ist weggelaufen. Bekomme ich trotzdem Geld?
Ja, wenn der Wildkontakt bewiesen wird: Haare, Blut, Dellenbild in Anstoßhöhe, Wildunfallbescheinigung, Spuren an der Straße. Ein verschwundenes Tier ist der Regelfall, kein Ausschlussgrund.
Ich bin ausgewichen und gegen einen Baum geprallt. Zahlt die Teilkasko?
Nicht als Wildschaden, denn es fehlt der Zusammenstoß. In Betracht kommt der Ersatz als Rettungskosten, wenn das Ausweichen bei objektiver Betrachtung einen Teilkaskoschaden abwenden sollte, anerkannt etwa beim Ausweichen vor Großwild. Wer einem Hasen ausweicht, handelt auf eigenes Risiko; hier hilft gegebenenfalls nur die Vollkasko.
Wird meine Prämie nach einem Wildunfall teurer?
Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen: keine Rückstufung. Es fällt nur die vereinbarte Selbstbeteiligung an.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.