Wildunfall: Der Beweis ist die halbe Regulierung
Beim Zusammenstoß mit Haarwild zahlt die Teilkasko, ohne Rückstufung. Die Probleme beginnen, wenn das Tier verschwunden ist, die Versicherung den Wildkontakt bezweifelt oder Sie ausgewichen sind, statt zu bremsen. Für jede dieser Lagen gibt es klare Regeln.
Was wir für Sie tun
Nachweis sichern
Polizei oder Jagdpächter verständigen, Wildunfallbescheinigung, Fotos von Spuren, Haaren und Blut am Fahrzeug: Wir sagen Ihnen sofort nach dem Unfall, was zu tun ist, und führen den Nachweis auch ohne Kadaver.
Ausweichschäden einordnen
Wer einem Tier ausweicht und im Graben landet, hat keinen Zusammenstoß. Ersatz gibt es über die Rettungskosten-Regel (§ 90 VVG analog § 83 VVG), wenn das Ausweichen einem drohenden Kaskoschaden galt, bei Kleintieren wird es eng.
Kürzungen abwehren
Abzüge wegen angeblich überhöhter Geschwindigkeit oder verspäteter Meldung prüfen wir; die Obliegenheiten der AKB sind kein Freibrief für Leistungskürzungen.
Abgrenzung zur Vollkasko
Bei Tieren außerhalb des Haarwildkatalogs oder verweigerter Teilkaskoleistung prüfen wir die Vollkasko und die wirtschaftlich beste Abwicklung.
So läuft es ab
Unfallstelle dokumentieren
Polizei/Jäger rufen, nichts am Fahrzeug reinigen, Spuren fotografieren.
Versicherung richtig melden
Wir formulieren die Schadenanzeige so, dass keine Obliegenheit verletzt wird.
Leistung durchsetzen
Bei Zweifeln der Versicherung liefern wir den Nachweis über Spurenbild und gegebenenfalls Sachverständige.
Der Ablauf am Unfallort entscheidet
Beim Wildunfall gibt es keinen gegnerischen Versicherer, der zahlen muss; Sie stehen Ihrer eigenen Kaskoversicherung gegenüber, mit Obliegenheiten und Beweislast. Deshalb gilt: Unfallstelle sichern, Polizei oder Jagdausübungsberechtigten hinzuziehen, nichts am Fahrzeug verändern, das Tier nicht anfassen oder mitnehmen (Wilderei!). Mit sauberer Dokumentation ist die Regulierung meist unproblematisch; ohne sie wird jeder Kratzer zum Indizienprozess.
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Häufige Fragen
Welche Tiere deckt die Teilkasko ab?
Das Reh ist weggelaufen. Bekomme ich trotzdem Geld?
Ich bin ausgewichen und gegen einen Baum geprallt. Zahlt die Teilkasko?
Wird meine Prämie nach einem Wildunfall teurer?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.