Das Gutachten entscheidet die Regulierung, deshalb Ihr Gutachter
Bei fremder Schuld dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen; die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Lassen Sie den Schaden nicht vom Versicherungsgutachter „kostenlos" aufnehmen: Der arbeitet für die Gegenseite.
Was wir für Sie tun
Freie Gutachterwahl sichern
Wir erklären Ihnen, worauf es bei der Auswahl ankommt, und vermitteln auf Wunsch qualifizierte, unabhängige Sachverständige in Ihrer Region.
Vollständige Feststellungen
Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Ausfalldauer: Wir achten darauf, dass das Gutachten alle Positionen trägt, die Sie später fordern.
Honorar-Streit übernehmen
Kürzt die Versicherung das Sachverständigenhonorar, ist das deren Streit mit dem Gutachter, nicht Ihrer. Wir wehren Rückgriffe auf Sie ab.
Bagatellgrenze einordnen
Unterhalb von etwa 750 bis 1.000 Euro Schadenhöhe genügt ein Kostenvoranschlag. Ob Ihr Schaden wirklich Bagatelle ist, sieht man von außen oft nicht; im Zweifel entscheidet der Fachmann.
So läuft es ab
Nicht auf den Versicherer warten
Beauftragen Sie zeitnah einen eigenen Sachverständigen; das sichert die Beweise, bevor repariert wird.
Gutachten prüfen lassen
Wir kontrollieren die tragenden Werte, bevor sie zur Grundlage der Abrechnung werden.
Abrechnung führen
Auf Basis des Gutachtens machen wir sämtliche Positionen geltend.
Warum das „kostenlose" Angebot der Versicherung teuer ist
Versicherer steuern die Schadenhöhe am liebsten selbst: eigener Besichtiger, Partnerwerkstatt, Sofortangebot. Jeder dieser Bausteine nimmt Ihnen Kontrolle und drückt erfahrungsgemäß das Ergebnis. Ihr gesetzliches Leitbild ist ein anderes: Sie führen die Wiederherstellung selbst und die Versicherung zahlt die erforderlichen Kosten (§ 249 Abs. 2 BGB), einschließlich des Sachverständigen und des Anwalts.
Das Gutachten trägt später fast jede Position: Wertminderung, Ausfalldauer, Totalschadenwerte. Es ist damit die wichtigste Weiche der gesamten Regulierung.
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Häufige Fragen
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Wer zahlt das Gutachten?
Was ist, wenn die Versicherung das Honorar kürzt?
Brauche ich bei einem kleinen Kratzer wirklich ein Gutachten?
Was bringt das Gutachten außer Zahlen?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.