Schmerzensgeld bei Zahnverlust
Jeder verlorene Zahn zählt, samt lebenslanger Folgekosten der Versorgung. Nach einem unverschuldeten Unfall liegt die Orientierungsspanne bei etwa 1.000 € bis 20.000 €, abhängig von Schwere und Verlauf.
Orientierungswerte
| Schweregrad | Typischer Verlauf | Orientierungsspanne |
|---|---|---|
| Ein Zahn | Verlust eines Zahns, prothetische Versorgung | 1.000 € – 3.000 € |
| Mehrere Zähne | Verlust mehrerer Zähne, aufwendige Versorgung | 3.000 € – 10.000 € |
| Frontzahnbereich ausgedehnt | Erhebliche ästhetische und funktionelle Dauerfolgen | 10.000 € – 20.000 € |
Orientierungsspannen aus der veröffentlichten Rechtsprechungspraxis (Schmerzensgeldtabellen), an das heutige Niveau angepasst. Keine Gewähr, keine Beratung im Einzelfall; die konkrete Bemessung hängt von Behandlungsverlauf, Dauerfolgen und den Umständen des Falls ab.
Einordnung
Der unfallbedingte Verlust von Zähnen wird je Zahn und nach Lage (Frontzahn!) bemessen; hinzu kommen die Behandlungs- und künftigen Erneuerungskosten für Implantate oder Brücken, die als Zukunftsschaden kapitalisiert oder festgestellt werden.
Implantate halten nicht ewig: Die Erneuerung alle 15 bis 20 Jahre über die Lebenserwartung ist ein erheblicher materieller Anspruch, der ohne Feststellungsantrag oder Kapitalisierung regelmäßig verloren geht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Zahnverlust?
Sind diese Beträge garantiert?
Was bekomme ich zusätzlich zum Schmerzensgeld?
Die Versicherung hat bereits einen Betrag angeboten. Annehmen?
Schmerzensgeld bei Zahnverlust prüfen lassen
Schildern Sie Verletzung, Behandlungsverlauf und Unfallhergang, gern mit Attesten als Anhang. Sie erfahren kostenfrei, in welcher Größenordnung Ihr Anspruch liegt und welche weiteren Positionen dazukommen.