Schmerzensgeld bei Gesichtsverletzungen und Narben im Gesicht
Entstellung wiegt rechtlich eigenständig, besonders im Gesicht. Nach einem unverschuldeten Unfall liegt die Orientierungsspanne bei etwa 1.500 € bis 80.000 €, abhängig von Schwere und Verlauf.
Orientierungswerte
| Schweregrad | Typischer Verlauf | Orientierungsspanne |
|---|---|---|
| Kleinere Narben | Wenig auffällige, aber dauerhafte Narben | 1.500 € – 5.000 € |
| Deutlich sichtbar | Auffällige Narben, mehrere Korrektureingriffe | 5.000 € – 20.000 € |
| Erhebliche Entstellung | Dauerhafte, das Erscheinungsbild prägende Entstellung | 20.000 € – 80.000 € |
Orientierungsspannen aus der veröffentlichten Rechtsprechungspraxis (Schmerzensgeldtabellen), an das heutige Niveau angepasst. Keine Gewähr, keine Beratung im Einzelfall; die konkrete Bemessung hängt von Behandlungsverlauf, Dauerfolgen und den Umständen des Falls ab.
Einordnung
Schnitt- und Platzwunden im Gesicht, Frakturen des Mittelgesichts und verbleibende Narben werden neben der eigentlichen Verletzung nach dem Grad der Entstellung bemessen. Sichtbarkeit, Größe, Alter und Geschlecht spielen in der Rechtsprechungspraxis eine erhebliche Rolle.
Fotodokumentation im Heilungsverlauf und ein plastisch-chirurgisches Gutachten zur Korrigierbarkeit sind die Basis; die Kosten künftiger Korrektureingriffe sind zusätzlicher materieller Schaden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Gesichtsverletzungen und Narben im Gesicht?
Sind diese Beträge garantiert?
Was bekomme ich zusätzlich zum Schmerzensgeld?
Die Versicherung hat bereits einen Betrag angeboten. Annehmen?
Schmerzensgeld bei Gesichtsverletzungen und Narben im Gesicht prüfen lassen
Schildern Sie Verletzung, Behandlungsverlauf und Unfallhergang, gern mit Attesten als Anhang. Sie erfahren kostenfrei, in welcher Größenordnung Ihr Anspruch liegt und welche weiteren Positionen dazukommen.