Schmerzensgeld bei Tödlicher Unfall: Ansprüche der Hinterbliebenen
Hinterbliebenengeld, Unterhaltsschaden, Beerdigungskosten, ererbtes Schmerzensgeld. Nach einem unverschuldeten Unfall liegt die Orientierungsspanne bei etwa 5.000 € bis 40.000 €, abhängig von Schwere und Verlauf.
Orientierungswerte
| Schweregrad | Typischer Verlauf | Orientierungsspanne |
|---|---|---|
| Hinterbliebenengeld | Je nahestehender Person, Praxisniveau | 5.000 € – 20.000 € |
| Ererbtes Schmerzensgeld | Bei erlebter Todesangst und Leidenszeit vor dem Tod | 5.000 € – 50.000 € |
| Schockschaden Angehöriger | Bei eigener Gesundheitsverletzung | 10.000 € – 40.000 € |
Orientierungsspannen aus der veröffentlichten Rechtsprechungspraxis (Schmerzensgeldtabellen), an das heutige Niveau angepasst. Keine Gewähr, keine Beratung im Einzelfall; die konkrete Bemessung hängt von Behandlungsverlauf, Dauerfolgen und den Umständen des Falls ab.
Einordnung
Beim Unfalltod bestehen mehrere Anspruchsgruppen nebeneinander: das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB) für nahestehende Personen, der Unterhaltsschaden der Unterhaltsberechtigten (§ 844 Abs. 2 BGB), die Beerdigungskosten sowie ererbte Schmerzensgeldansprüche des Verstorbenen für die Zeit zwischen Unfall und Tod.
Der wirtschaftlich größte Posten ist regelmäßig der Unterhaltsschaden: Er sichert Ehepartner und Kindern die entgangenen Unterhaltsleistungen über Jahre und muss versicherungsmathematisch sauber berechnet werden. Pauschalabfindungen der Versicherer bilden ihn fast nie zutreffend ab.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Tödlicher Unfall: Ansprüche der Hinterbliebenen?
Sind diese Beträge garantiert?
Was bekomme ich zusätzlich zum Schmerzensgeld?
Die Versicherung hat bereits einen Betrag angeboten. Annehmen?
Schmerzensgeld bei Tödlicher Unfall: Ansprüche der Hinterbliebenen prüfen lassen
Schildern Sie Verletzung, Behandlungsverlauf und Unfallhergang, gern mit Attesten als Anhang. Sie erfahren kostenfrei, in welcher Größenordnung Ihr Anspruch liegt und welche weiteren Positionen dazukommen.