Schmerzensgeld bei Armamputation und Handverlust
Der Verlust von Hand oder Arm trifft Beruf und Alltag im Kern. Nach einem unverschuldeten Unfall liegt die Orientierungsspanne bei etwa 75.000 € bis 400.000 €, abhängig von Schwere und Verlauf.
Orientierungswerte
| Schweregrad | Typischer Verlauf | Orientierungsspanne |
|---|---|---|
| Handverlust | Verlust einer Hand | 75.000 € – 150.000 € |
| Unterarm/Oberarm | Amputation des Arms | 100.000 € – 200.000 € |
| Dominante Seite / beidseitig | Verlust der Gebrauchshand oder beider Arme | 150.000 € – 400.000 € |
Orientierungsspannen aus der veröffentlichten Rechtsprechungspraxis (Schmerzensgeldtabellen), an das heutige Niveau angepasst. Keine Gewähr, keine Beratung im Einzelfall; die konkrete Bemessung hängt von Behandlungsverlauf, Dauerfolgen und den Umständen des Falls ab.
Einordnung
Der Verlust der Hand oder des Arms wiegt funktionell besonders schwer, zumal bei der dominanten Seite. Bemessung nach Verlusthöhe, Händigkeit, beruflichen Folgen und der Qualität der prothetischen Versorgung.
Myoelektrische Prothesen und Umschulungskosten prägen den materiellen Schaden; beim Verlust der dominanten Hand ist zudem die gesamte Erwerbsbiografie neu zu bewerten. Kapitalisierung nur nach versicherungsmathematischer Prüfung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Armamputation und Handverlust?
Sind diese Beträge garantiert?
Was bekomme ich zusätzlich zum Schmerzensgeld?
Die Versicherung hat bereits einen Betrag angeboten. Annehmen?
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