Restwert: Das umkämpfteste Detail der Totalschadenabrechnung
Je höher der Restwert, desto weniger zahlt die Versicherung. Deshalb schieben Versicherer Angebote aus überregionalen Restwertbörsen nach, die den Gutachtenwert deutlich übersteigen. Ob Sie die berücksichtigen müssen, hängt vom Zeitpunkt und der Qualität des Angebots ab.
Was wir für Sie tun
Verwertung richtig timen
Wir sagen Ihnen, wann Sie zum Restwert aus dem Gutachten verkaufen dürfen und wann es klug ist, ein Versicherungsangebot abzuwarten oder anzunehmen.
Angebotsprüfung
Ein nachgeschobenes Börsenangebot bindet nur, wenn es konkret, verbindlich, kostenfrei abwickelbar und zumutbar ist. Wir prüfen jedes Angebot auf diese Kriterien.
Regionaler Markt
Ihr Gutachter muss den Restwert auf dem regionalen Markt ermitteln, in der Regel mit drei Angeboten. Wir kontrollieren die Grundlage, bevor die Versicherung sie angreift.
Weiternutzung
Sie dürfen das Fahrzeug auch behalten und weiterfahren; dann wird der Restwert aus dem Gutachten angesetzt, nicht ein fiktives Höchstgebot.
So läuft es ab
Vor dem Verkauf melden
Schildern Sie den Fall, bevor Sie das Fahrzeug verwerten. Die meisten Restwert-Verluste entstehen durch einen zu frühen oder zu späten Verkauf.
Strategie festlegen
Verkaufen, behalten oder Angebot der Versicherung annehmen: Wir rechnen die Varianten durch.
Abrechnung sichern
Wir dokumentieren die Verwertung und setzen die Abrechnung auf dieser Basis durch.
Die Interessenlage verstehen
Restwertbörsen sammeln Gebote spezialisierter Aufkäufer aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Diese Gebote liegen häufig weit über dem, was der regionale Markt zahlt, sind aber für Privatleute mit Aufwand und Unsicherheit verbunden. Die Rechtsprechung löst den Konflikt über die Schadensminderungspflicht: Der Geschädigte darf den einfachen, regionalen Weg gehen, muss sich aber ein konkretes, ohne Weiteres annehmbares besseres Angebot entgegenhalten lassen, das ihm rechtzeitig vorliegt.
Daraus folgt eine schlichte Praxisregel: Erst beraten lassen, dann verwerten. Die Reihenfolge der Schritte entscheidet über vierstellige Beträge, zusammen mit der übrigen Totalschadenabrechnung.
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Häufige Fragen
Darf ich sofort zum Gutachten-Restwert verkaufen?
Muss ich mein Auto an einen Aufkäufer 300 km entfernt verkaufen?
Ich will das Auto behalten. Welcher Restwert gilt?
Die Versicherung hat nach meinem Verkauf ein höheres Angebot geschickt. Zu spät?
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.