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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Schadenspositionen

Restwert: Das umkämpfteste Detail der Totalschadenabrechnung

Je höher der Restwert, desto weniger zahlt die Versicherung. Deshalb schieben Versicherer Angebote aus überregionalen Restwertbörsen nach, die den Gutachtenwert deutlich übersteigen. Ob Sie die berücksichtigen müssen, hängt vom Zeitpunkt und der Qualität des Angebots ab.

Stark beschädigtes Auto am Abschlepphaken

Was wir für Sie tun

Verwertung richtig timen

Wir sagen Ihnen, wann Sie zum Restwert aus dem Gutachten verkaufen dürfen und wann es klug ist, ein Versicherungsangebot abzuwarten oder anzunehmen.

Angebotsprüfung

Ein nachgeschobenes Börsenangebot bindet nur, wenn es konkret, verbindlich, kostenfrei abwickelbar und zumutbar ist. Wir prüfen jedes Angebot auf diese Kriterien.

Regionaler Markt

Ihr Gutachter muss den Restwert auf dem regionalen Markt ermitteln, in der Regel mit drei Angeboten. Wir kontrollieren die Grundlage, bevor die Versicherung sie angreift.

Weiternutzung

Sie dürfen das Fahrzeug auch behalten und weiterfahren; dann wird der Restwert aus dem Gutachten angesetzt, nicht ein fiktives Höchstgebot.

So läuft es ab

Vor dem Verkauf melden

Schildern Sie den Fall, bevor Sie das Fahrzeug verwerten. Die meisten Restwert-Verluste entstehen durch einen zu frühen oder zu späten Verkauf.

Strategie festlegen

Verkaufen, behalten oder Angebot der Versicherung annehmen: Wir rechnen die Varianten durch.

Abrechnung sichern

Wir dokumentieren die Verwertung und setzen die Abrechnung auf dieser Basis durch.

Die Interessenlage verstehen

Restwertbörsen sammeln Gebote spezialisierter Aufkäufer aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Diese Gebote liegen häufig weit über dem, was der regionale Markt zahlt, sind aber für Privatleute mit Aufwand und Unsicherheit verbunden. Die Rechtsprechung löst den Konflikt über die Schadensminderungspflicht: Der Geschädigte darf den einfachen, regionalen Weg gehen, muss sich aber ein konkretes, ohne Weiteres annehmbares besseres Angebot entgegenhalten lassen, das ihm rechtzeitig vorliegt.

Daraus folgt eine schlichte Praxisregel: Erst beraten lassen, dann verwerten. Die Reihenfolge der Schritte entscheidet über vierstellige Beträge, zusammen mit der übrigen Totalschadenabrechnung.

Häufige Fragen

Darf ich sofort zum Gutachten-Restwert verkaufen?
Grundsätzlich ja, wenn das Gutachten den Restwert korrekt auf dem regionalen Markt ermittelt hat und zum Verkaufszeitpunkt kein bindendes höheres Angebot der Versicherung vorlag. Wer der Versicherung das Gutachten zuleitet, sollte ihr aber je nach Lage eine kurze Reaktionszeit lassen; das beraten wir im Einzelfall.
Muss ich mein Auto an einen Aufkäufer 300 km entfernt verkaufen?
Nur wenn das Angebot ohne zusätzlichen Aufwand für Sie abwickelbar ist, insbesondere kostenlose Abholung und sofortige Zahlung umfasst. Unverbindliche Börsenausdrucke ohne konkreten Abnehmer binden Sie nicht.
Ich will das Auto behalten. Welcher Restwert gilt?
Bei Weiternutzung wird grundsätzlich der im Gutachten ausgewiesene Restwert angesetzt. Höhere Börsengebote spielen dann nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig keine Rolle, weil Sie das Fahrzeug gar nicht verkaufen.
Die Versicherung hat nach meinem Verkauf ein höheres Angebot geschickt. Zu spät?
In aller Regel ja. Ein Angebot, das erst nach der Verwertung eingeht, kann Ihnen nicht mehr entgegengehalten werden, wenn der Verkauf zu diesem Zeitpunkt zulässig war. Entscheidend ist die Chronologie, die wir dokumentieren.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.