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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Unfallarten

LKW-Unfall: große Schäden, professionelle Gegenspieler

Hinter jedem Lkw stehen gewerbliche Halter, Flottenversicherer und oft Schadenregulierungs-Dienstleister, Profis, die täglich nichts anderes tun, als Forderungen zu drücken. Wer ihnen als Privatperson gegenübertritt, braucht die gleiche Professionalität auf der eigenen Seite.

Lastkraftwagen als Sinnbild des LKW-Unfalls

Was wir für Sie tun

Tote-Winkel-Fälle

Beim rechtsabbiegenden Lkw gegen Radfahrer oder Fußgänger trifft den Lkw die volle Sorgfaltslast (§ 9 StVO); wir setzen die entsprechende Haftung durch, auch gegen die übliche Sichtbarkeits-Verteidigung.

Autobahn-Konstellationen

Auffahrunfälle unter Beteiligung von Lkw, Elefantenrennen, Ladungsverlust: Für jede Lage existieren gefestigte Quoten und technische Aufklärungswege (Fahrtenschreiber!).

Digitale Beweise sichern

Tachograph, Telematik und Assistenzsysteme protokollieren Geschwindigkeit und Bremsungen. Wir sorgen früh dafür, dass diese Daten gesichert statt überschrieben werden.

Großschaden-Management

Bei schweren Personenschäden koordinieren wir Heilverlauf, Erwerbsschaden und Zukunftssicherung gegen leistungsstarke, aber zähe Industrieversicherer.

So läuft es ab

Beteiligte vollständig erfassen

Zugmaschine und Auflieger haben oft verschiedene Halter und Versicherer; ausländische Zulassungen laufen über das Grüne-Karte-System.

Beweissicherung anstoßen

Wir fordern die Sicherung der Fahrzeugdaten und werten die Ermittlungsakte aus.

Regulierung führen

Bezifferung und Durchsetzung gegen den zuständigen Versicherer, notfalls Klage am Unfallort- oder Wohnsitzgericht.

Der Fahrtenschreiber lügt nicht

Moderne Lkw zeichnen sekundengenau auf: Geschwindigkeit, Lenkzeiten, Bremsungen, teils Video. Diese Daten sind der objektive Zeuge, den Pkw-Unfälle selten haben, aber sie werden turnusmäßig überschrieben. Der erste anwaltliche Schritt im Lkw-Fall ist deshalb die förmliche Aufforderung zur Datensicherung an Halter und Versicherer, verbunden mit dem Hinweis auf Beweisvereitelung. Danach reguliert es sich spürbar sachlicher.

Häufige Fragen

Der Lkw hat mich als Radfahrerin beim Rechtsabbiegen erfasst.
Der Abbieger muss den geradeaus fahrenden Radverkehr durchlassen; der tote Winkel entlastet ihn nicht, denn er beherrscht ihn durch Spiegel, Assistenten und langsames Abbiegen. Die Rechtsprechung gibt Radfahrenden hier regelmäßig die volle oder weit überwiegende Quote.
Zugmaschine und Anhänger gehören verschiedenen Firmen. Wen verklage ich?
Halter und Versicherer beider Einheiten haften dem Geschädigten regelmäßig als Gesamtschuldner; den Innenausgleich regeln die Versicherer unter sich (§ 78 VVG-Praxis der Gespanne). Wir nehmen alle in Anspruch, Sie müssen die interne Aufteilung nicht klären.
Ladung vom Lkw hat mein Auto beschädigt.
Ungesicherte oder verlorene Ladung begründet die Haftung von Halter und Versicherer (§ 7 StVG umfasst Ladungsvorgänge im Betrieb); daneben haften Verlader und Fahrer deliktisch. Kennzeichen und Frachtpapiere-Angaben vom Unfallort sind der Schlüssel.
Der Lkw kam aus dem Ausland.
Dann reguliert das Deutsche Büro Grüne Karte über den deutschen Korrespondenzversicherer nach deutschem Recht. Die Abwicklung dauert etwas länger, ändert aber an Ihren Ansprüchen nichts; siehe auch Unfall im Ausland.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.