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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Verkehrsunfall

Unfall verursacht? Dann geht es jetzt um Schadensbegrenzung mit System

Auch als Verursacher haben Sie Rechte: Die Gegenseite bekommt nur, was ihr zusteht, Ihre Versicherung darf nicht grenzenlos Regress nehmen, und nicht jede Quote zu Ihren Lasten stimmt. Dazu kommen häufig Bußgeld- oder Strafverfahren, die eigene Verteidigung verlangen.

Waage als Sinnbild der Haftungsabwägung

Was wir für Sie tun

Überhöhte Forderungen abwehren

Ihre Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Forderungen grundsätzlich selbst ab. Wir behalten den Prozess im Blick, wenn Ihre Interessen und die der Versicherung auseinanderlaufen, etwa bei drohender Rückstufung wegen streitiger Kleinbeträge.

Mithaftung der Gegenseite

Reine Verursacherfälle sind selten. Wir prüfen Geschwindigkeit, Vorfahrt, Gurtpflicht und Betriebsgefahr der Gegenseite, jede Gegenquote senkt Ihre Belastung.

Regress und Obliegenheiten

Bei Alkohol, Fahrerflucht oder Obliegenheitsverletzungen nimmt die eigene Versicherung Regress (regelmäßig bis 5.000 Euro je Verstoß). Wir verteidigen gegen überzogene Regressforderungen.

OWi- und Strafverfahren

Bußgeld, Fahrverbot, § 142 StGB, fahrlässige Körperverletzung: Die Verteidigung übernimmt unsere verkehrsstraf- und OWi-Praxis; zivil- und strafrechtliche Strategie kommen aus einer Hand.

So läuft es ab

Keine Erklärungen abgeben

Weder Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle noch Angaben zur Sache im Ermittlungsverfahren, erst beraten lassen.

Lage sortieren

Wir trennen die Baustellen: Haftpflichtabwicklung, eigener Fahrzeugschaden, Regressrisiko, OWi/Strafverfahren.

Auf allen Ebenen vertreten

Zivilrechtlich verhandeln wir Quote und Höhe; im Verfahren gegen Sie verteidigen wir.

Drei Verfahren, eine Strategie

Nach einem verschuldeten Unfall laufen bis zu drei Verfahren parallel: die Haftpflichtregulierung der Gegenseite, die Abwicklung Ihres eigenen Schadens (Vollkasko) und ein Bußgeld- oder Strafverfahren. Was Sie in einem Verfahren erklären, wirkt in den anderen fort; die Aussage gegenüber der Bußgeldstelle taucht in der Zivilakte wieder auf. Deshalb gehören alle drei Stränge in eine koordinierte Hand.

Häufige Fragen

Ich habe an der Unfallstelle „Schuld zugegeben". Bin ich gebunden?
Ein spontanes „Entschuldigung, ich habe Sie übersehen" ist kein konstitutives Schuldanerkenntnis und bindet weder Sie noch Ihre Versicherung abschließend. Es ist allerdings ein Indiz, dessen Wirkung sich einordnen und relativieren lässt.
Die Gegenseite fordert erkennbar zu viel. Muss meine Versicherung zahlen?
Ihre Haftpflichtversicherung prüft und reguliert nach eigenem Ermessen; sie darf auch zweckmäßig zahlen, um einen Prozess zu vermeiden. Bei spürbaren Folgen für Sie (Rückstufung) lohnt es, der Versicherung substantiierte Einwände zu liefern, genau das bereiten wir auf.
Wann droht Regress meiner eigenen Versicherung?
Bei Obliegenheitsverletzungen: Alkohol und Drogen, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, verspätete oder falsche Angaben. Der Regress ist je Verstoß regelmäßig auf 5.000 Euro begrenzt, kann sich aber summieren. Verteidigungsfähig sind sowohl der Verstoß als auch die Kausalität.
Gegen mich läuft ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Bei Unfällen mit Verletzten ist das der Regelfall. Aussagen zur Sache erst nach Akteneinsicht durch den Verteidiger; häufig lässt sich das Verfahren gegen Auflage oder mangels öffentlichen Interesses einstellen. Die zivilrechtliche Regulierung durch Ihre Versicherung hilft dabei.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.