Unfall verursacht? Dann geht es jetzt um Schadensbegrenzung mit System
Auch als Verursacher haben Sie Rechte: Die Gegenseite bekommt nur, was ihr zusteht, Ihre Versicherung darf nicht grenzenlos Regress nehmen, und nicht jede Quote zu Ihren Lasten stimmt. Dazu kommen häufig Bußgeld- oder Strafverfahren, die eigene Verteidigung verlangen.
Was wir für Sie tun
Überhöhte Forderungen abwehren
Ihre Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Forderungen grundsätzlich selbst ab. Wir behalten den Prozess im Blick, wenn Ihre Interessen und die der Versicherung auseinanderlaufen, etwa bei drohender Rückstufung wegen streitiger Kleinbeträge.
Mithaftung der Gegenseite
Reine Verursacherfälle sind selten. Wir prüfen Geschwindigkeit, Vorfahrt, Gurtpflicht und Betriebsgefahr der Gegenseite, jede Gegenquote senkt Ihre Belastung.
Regress und Obliegenheiten
Bei Alkohol, Fahrerflucht oder Obliegenheitsverletzungen nimmt die eigene Versicherung Regress (regelmäßig bis 5.000 Euro je Verstoß). Wir verteidigen gegen überzogene Regressforderungen.
OWi- und Strafverfahren
Bußgeld, Fahrverbot, § 142 StGB, fahrlässige Körperverletzung: Die Verteidigung übernimmt unsere verkehrsstraf- und OWi-Praxis; zivil- und strafrechtliche Strategie kommen aus einer Hand.
So läuft es ab
Keine Erklärungen abgeben
Weder Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle noch Angaben zur Sache im Ermittlungsverfahren, erst beraten lassen.
Lage sortieren
Wir trennen die Baustellen: Haftpflichtabwicklung, eigener Fahrzeugschaden, Regressrisiko, OWi/Strafverfahren.
Auf allen Ebenen vertreten
Zivilrechtlich verhandeln wir Quote und Höhe; im Verfahren gegen Sie verteidigen wir.
Drei Verfahren, eine Strategie
Nach einem verschuldeten Unfall laufen bis zu drei Verfahren parallel: die Haftpflichtregulierung der Gegenseite, die Abwicklung Ihres eigenen Schadens (Vollkasko) und ein Bußgeld- oder Strafverfahren. Was Sie in einem Verfahren erklären, wirkt in den anderen fort; die Aussage gegenüber der Bußgeldstelle taucht in der Zivilakte wieder auf. Deshalb gehören alle drei Stränge in eine koordinierte Hand.
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Häufige Fragen
Ich habe an der Unfallstelle „Schuld zugegeben". Bin ich gebunden?
Die Gegenseite fordert erkennbar zu viel. Muss meine Versicherung zahlen?
Wann droht Regress meiner eigenen Versicherung?
Gegen mich läuft ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.