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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Haut und Sinne

Schmerzensgeld bei Prellungen und Zerrungen

Die Einstiegsverletzung, oft zu billig abgefunden. Nach einem unverschuldeten Unfall liegt die Orientierungsspanne bei etwa 200 € bis 4.000 €, abhängig von Schwere und Verlauf.

Orientierungswerte

SchweregradTypischer VerlaufOrientierungsspanne
Leicht Einzelne Prellungen, Beschwerden bis zwei Wochen 200 € – 800 €
Mehrere Regionen Ausgedehnte Prellungen, drei bis sechs Wochen Beschwerden 800 € – 2.000 €
Protrahiert Langwieriger Verlauf, Arbeitsunfähigkeit über Wochen 2.000 € – 4.000 €

Orientierungsspannen aus der veröffentlichten Rechtsprechungspraxis (Schmerzensgeldtabellen), an das heutige Niveau angepasst. Keine Gewähr, keine Beratung im Einzelfall; die konkrete Bemessung hängt von Behandlungsverlauf, Dauerfolgen und den Umständen des Falls ab.

Einordnung

Prellungen, Zerrungen und Hämatome sind die Basisverletzungen fast jedes Unfalls. Einzeln bleiben die Beträge klein; mehrere Körperregionen, längere Beschwerden und Arbeitsunfähigkeit heben die Bemessung über die Bagatellpauschalen der Versicherer.

Versicherer bieten für „Prellungen" gern 150 bis 300 Euro pauschal. Wer Beschwerden, Dauer und Arbeitsunfähigkeit sauber dokumentiert, liegt regelmäßig deutlich darüber, und verliert den Anspruch nicht durch verfrühte Abfindungserklärungen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Prellungen und Zerrungen?
Die veröffentlichte Rechtsprechung bewegt sich je nach Schwere und Verlauf in einer Größenordnung von etwa 200 € bis 4.000 €. Maßgeblich sind Behandlungsdauer, Dauerfolgen, Alter und die Umstände des Einzelfalls; die Tabelle oben zeigt die typischen Stufen.
Sind diese Beträge garantiert?
Nein. Es handelt sich um Orientierungsspannen aus veröffentlichten Entscheidungen, angepasst an das heutige Niveau. Jede Bemessung ist eine Einzelfallentscheidung; die konkrete Einordnung Ihres Falls übernehmen wir in der kostenfreien Ersteinschätzung.
Was bekomme ich zusätzlich zum Schmerzensgeld?
Alle materiellen Schäden: Behandlungskosten und Zuzahlungen, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und bei Dauerfolgen Renten- und Zukunftsschäden. Diese Positionen übersteigen das Schmerzensgeld bei ernsten Verletzungen häufig deutlich.
Die Versicherung hat bereits einen Betrag angeboten. Annehmen?
Erst prüfen lassen, insbesondere keine Abfindungserklärung unterschreiben. Erstangebote liegen erfahrungsgemäß unter dem Rechtsprechungsniveau, und eine Abfindung schneidet künftige Ansprüche bei Spätfolgen ab.

Schmerzensgeld bei Prellungen und Zerrungen prüfen lassen

Schildern Sie Verletzung, Behandlungsverlauf und Unfallhergang, gern mit Attesten als Anhang. Sie erfahren kostenfrei, in welcher Größenordnung Ihr Anspruch liegt und welche weiteren Positionen dazukommen.

Schmerzensgeldrechner

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.