Zum Inhalt springen
Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Kopf

Schmerzensgeld bei Gehirnerschütterung

Leichtes Schädel-Hirn-Trauma mit meist gutem, aber dokumentationsbedürftigem Verlauf. Nach einem unverschuldeten Unfall liegt die Orientierungsspanne bei etwa 500 € bis 10.000 €, abhängig von Schwere und Verlauf.

Orientierungswerte

SchweregradTypischer VerlaufOrientierungsspanne
Leicht Ambulante Behandlung, Beschwerden bis zwei Wochen 500 € – 1.500 €
Mittel Stationäre Überwachung, mehrwöchige Beschwerden 1.500 € – 4.000 €
Mit Komplikationen Anhaltende Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen über Monate 4.000 € – 10.000 €

Orientierungsspannen aus der veröffentlichten Rechtsprechungspraxis (Schmerzensgeldtabellen), an das heutige Niveau angepasst. Keine Gewähr, keine Beratung im Einzelfall; die konkrete Bemessung hängt von Behandlungsverlauf, Dauerfolgen und den Umständen des Falls ab.

Einordnung

Die Gehirnerschütterung (Commotio cerebri) ist die leichteste Form des Schädel-Hirn-Traumas: kurze Bewusstseinsstörung, Übelkeit, Kopfschmerz, in der Regel folgenlose Ausheilung binnen Tagen bis Wochen. Für die Bemessung zählen Dauer der Beschwerden, stationäre Überwachung und Begleitverletzungen.

Auch die „harmlose" Gehirnerschütterung gehört ärztlich abgeklärt und dokumentiert, schon zur Abgrenzung vom höhergradigen Schädel-Hirn-Trauma. Anhaltende postkommotionelle Beschwerden (Kopfschmerz, Schwindel, Konzentration) müssen fortlaufend attestiert werden, sonst enden sie regulatorisch am Entlassungstag.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Gehirnerschütterung?
Die veröffentlichte Rechtsprechung bewegt sich je nach Schwere und Verlauf in einer Größenordnung von etwa 500 € bis 10.000 €. Maßgeblich sind Behandlungsdauer, Dauerfolgen, Alter und die Umstände des Einzelfalls; die Tabelle oben zeigt die typischen Stufen.
Sind diese Beträge garantiert?
Nein. Es handelt sich um Orientierungsspannen aus veröffentlichten Entscheidungen, angepasst an das heutige Niveau. Jede Bemessung ist eine Einzelfallentscheidung; die konkrete Einordnung Ihres Falls übernehmen wir in der kostenfreien Ersteinschätzung.
Was bekomme ich zusätzlich zum Schmerzensgeld?
Alle materiellen Schäden: Behandlungskosten und Zuzahlungen, Fahrtkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und bei Dauerfolgen Renten- und Zukunftsschäden. Diese Positionen übersteigen das Schmerzensgeld bei ernsten Verletzungen häufig deutlich.
Die Versicherung hat bereits einen Betrag angeboten. Annehmen?
Erst prüfen lassen, insbesondere keine Abfindungserklärung unterschreiben. Erstangebote liegen erfahrungsgemäß unter dem Rechtsprechungsniveau, und eine Abfindung schneidet künftige Ansprüche bei Spätfolgen ab.

Schmerzensgeld bei Gehirnerschütterung prüfen lassen

Schildern Sie Verletzung, Behandlungsverlauf und Unfallhergang, gern mit Attesten als Anhang. Sie erfahren kostenfrei, in welcher Größenordnung Ihr Anspruch liegt und welche weiteren Positionen dazukommen.

Schmerzensgeldrechner

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.