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Unfallrecht.Werts Rechtsanwalt Werner Werts
Verkehrsunfall

Kreuzungsunfall: Hier entstehen die teuersten Quotenfehler

An Kreuzungen prallen nicht nur Fahrzeuge aufeinander, sondern Versionen: „Ich hatte Grün", „Er kam viel zu schnell", „Sie bog ohne Blinker ab". Die Rechtsprechung hat für jede Konstellation Leitquoten entwickelt, und die erste Einschätzung der Versicherung liegt auffallend oft daneben, zu Ihren Lasten.

Sich kreuzende Fahrtrichtungen an einer Kreuzung

Was wir für Sie tun

Konstellation exakt einordnen

Vorfahrt (§ 8 StVO), Linksabbiegen (§ 9 StVO), Rotlicht (§ 37 StVO), abknickende Vorfahrt: Für jede Lage gibt es gefestigte Quotenlinien, die wir Ihrer Akte zugrunde legen.

Beweislage aufbauen

Ampelphasen, Zeugen, Schadenwinkel, Endstellungen und gegebenenfalls ein unfallanalytisches Gutachten: Kreuzungsfälle werden über Tatsachen gewonnen.

Vorfahrtsberechtigte verteidigen

Auch der Berechtigte bekommt oft eine Quote angehängt, etwa wegen Geschwindigkeit. Wir prüfen, ob der Vorwurf trägt, statt ihn hinzunehmen.

Personenschäden konsequent führen

Seitenanstöße verursachen überdurchschnittlich schwere Verletzungen; Schmerzensgeld und Folgeschäden gehören von Beginn an in die Regulierung.

So läuft es ab

Skizze und Fotos

Eine einfache Skizze der Kreuzung mit Fahrlinien sagt mehr als eine Seite Text.

Quote bestimmen

Wir gleichen Ihren Fall mit den Leitentscheidungen ab und nennen die realistische Bandbreite.

Anspruch durchsetzen

Regulierung aller Positionen auf Basis der besten erreichbaren Quote.

Warum sich Kreuzungsfälle fast nie am Telefon regulieren lassen

Kreuzungsunfälle sind Tatsachenfälle. Ohne gesicherte Anknüpfungspunkte, also Endstellungen, Schadenwinkel, Zeugenangaben der ersten Stunde, verkommt die Haftungsfrage zum Basar. Die polizeiliche Unfallaufnahme und frühe Fotos sind deshalb wertvoller als jede spätere Argumentation. Wir beschaffen die Ermittlungsakte und bauen die Quote von den Tatsachen her auf, nicht von den Behauptungen.

Häufige Fragen

Rechts vor links missachtet: Ist die Haftung immer 100 zu 0?
Der Wartepflichtige trägt die weit überwiegende Haftung; gegen den Berechtigten kann aber dessen Betriebsgefahr oder ein Geschwindigkeitsverstoß mit 20 bis 25 Prozent ins Gewicht fallen. Ganz frei wird der Berechtigte häufig, wenn er sich verkehrsgerecht verhielt.
Beide behaupten Grün. Was nun?
Dann entscheidet die Beweisaufnahme: neutrale Zeugen, Ampelschaltpläne, Anstoßkonstellation, Rotlichtüberwachung. Lässt sich nichts klären, laufen die Fälle häufig auf eine hälftige Quote hinaus; genau deshalb lohnt jede Beweismühe unmittelbar nach dem Unfall.
Ich bin links abgebogen und wurde vom Gegenverkehr getroffen.
Gegen den Linksabbieger spricht der Anschein der Vorfahrtsverletzung (§ 9 Abs. 3 StVO). Er kippt, wenn der Entgegenkommende deutlich zu schnell war oder bei schon länger stehendem Abbieger einfuhr; dann sind Quoten bis 50 Prozent und mehr zu Lasten des Geradeausfahrers möglich.
Der Gegner ist bei Gelb noch durchgezogen.
Gelb verpflichtet zum Anhalten, wenn das gefahrlos möglich ist (§ 37 StVO). Ein Gelbverstoß des Gegners verschiebt die Quote spürbar, ist aber beweisbedürftig, meist über Zeugen oder die Phasenschaltung.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz Ihren Fall, gern mit Unterlagen als Anhang. Sie erfahren unverbindlich, wie Ihre Lage einzuschätzen ist und welche Schritte sich lohnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und melden uns binnen 24 Stunden an Werktagen.

Auf dem Smartphone können Sie Schäden und Schreiben direkt abfotografieren.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Eine Anfrage wahrt keine Frist.